Das Lieferkettengesetz, auch bekannt als Sorgfaltspflichtgesetz, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für Menschenrechte und Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Zu den Anforderungen des Gesetzes gehören:


5. Sorgfaltspflichtplan: Die Unternehmen müssen einen Sorgfaltspflichtplan entwickeln, der ihren Ansatz zur Identifizierung, Minderung und Bewältigung von Risiken in ihren Lieferketten umreißt. Der Plan sollte umfassend sein und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
6. Offenlegungspflichten: Die Unternehmen müssen Informationen über ihre Sorgfaltspflichten sowie über die Ergebnisse ihrer Überwachung und Berichterstattung veröffentlichen.
7. Sanktionen und Vollstreckung: Unternehmen, die sich nicht an das Lieferkettengesetz halten (compliance ), müssen mit Strafen rechnen, darunter Geldbußen von bis zu 2 Millionen Euro. Das Gesetz ermöglicht zudem zivilrechtliche Haftungsansprüche betroffener Personen oder Organisationen.
Insgesamt soll das Lieferkettengesetz sicherstellen, dass Unternehmen die Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Lieferketten übernehmen und Maßnahmen ergreifen, um etwaige negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu beseitigen.