Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Das Lieferkettengesetz, auch bekannt als Sorgfaltspflichtgesetz, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für Menschenrechte und Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Zu den Anforderungen des Gesetzes gehören:

  1. Identifizierung von Risiken: Unternehmen sind verpflichtet, die Risiken von Menschenrechtsverletzungen, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu identifizieren.
  2. Abhilfemaßnahmen: Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung dieser Risiken ergreifen, wie z. B. die Durchführung von „ audits “ bei Zulieferern, die Verbesserung der Transparenz, die Bereitstellung von Schulungen und Unterstützung für Zulieferer sowie die Einführung von Beschwerdemechanismen.
  3. Überwachung und Berichterstattung: Die Unternehmen müssen ihre Bemühungen zur Identifizierung und Minderung von Risiken in ihren Lieferketten überwachen und darüber Bericht erstatten. Dies kann eine regelmäßige Berichterstattung über die Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Lieferanten compliance , sowie über andere wichtige Leistungsindikatoren umfassen.
  4. Wiedergutmachung: Unternehmen müssen über Systeme verfügen, um gegen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden vorzugehen, die in ihren Lieferketten festgestellt werden. Dies kann Abhilfemaßnahmen wie die Entschädigung betroffener Arbeitnehmer oder Gemeinschaften, die Durchführung von Korrekturmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit Interessengruppen zur Beseitigung der Ursachen umfassen.


Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
Lieferkette audit

5. Sorgfaltspflichtplan: Die Unternehmen müssen einen Sorgfaltspflichtplan entwickeln, der ihren Ansatz zur Identifizierung, Minderung und Bewältigung von Risiken in ihren Lieferketten umreißt. Der Plan sollte umfassend sein und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

6. Offenlegungspflichten: Die Unternehmen müssen Informationen über ihre Sorgfaltspflichten sowie über die Ergebnisse ihrer Überwachung und Berichterstattung veröffentlichen.

7. Sanktionen und Vollstreckung: Unternehmen, die sich nicht an das Lieferkettengesetz halten (compliance ), müssen mit Strafen rechnen, darunter Geldbußen von bis zu 2 Millionen Euro. Das Gesetz ermöglicht zudem zivilrechtliche Haftungsansprüche betroffener Personen oder Organisationen.

Insgesamt soll das Lieferkettengesetz sicherstellen, dass Unternehmen die Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Lieferketten übernehmen und Maßnahmen ergreifen, um etwaige negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu beseitigen.

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