Nutzungsbedingungen

In den folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen vereinbart ecratum mit seinen Nutzern die „Spielregeln“ für die Nutzung seiner Plattformen. Dies ist notwendig und wichtig, um alle Daten geschützt und sicher bereitzustellen. Diese Bedingungen gelten für alle beteiligten Unternehmen, unabhängig davon, in welcher Rolle sie das Portal nutzen – sei es als Auftraggeber oder als Lieferant.

Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns oberste Priorität. Wir haben sehr umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Ihre Datensicherheit zu gewährleisten, und arbeiten auf der Grundlage des deutschen Datenschutzrechts. Darüber hinaus ist es unser Anspruch, für Sie stets erreichbar zu sein. Eines unserer Produkte, das bei allen Datenverarbeitungsmaschinen während des Benutzerauswahlprozesses zum Einsatz kommt und von Cratum genutzt wird, ist eines der wichtigsten. Wenn Sie ebenfalls zu unseren Lesern einer oder mehrerer Sprachen gehören und eine Zusammenfassung Ihrer Inhalte oder Ihrer Beziehungen erstellen möchten, können wir Ihnen auch eine Zusammenfassung unserer Ernährungslösungen anbieten. Falls Sie keine Vorstellung davon haben, wie Sie eine Datenerhebung für die Kommunikation mit Ihren Kunden gemäß den Nutzungsbedingungen durchführen können, können Sie eine Datenerhebung für die Kommunikation mit Ihren Kunden gemäß den Nutzungsbedingungen durchführen.

Selbstverständlich bleibt der Basisdienst für die Lieferanten kostenlos.

Mit der Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen erklären Sie sich unter anderem mit den folgenden Spielregeln einverstanden:

  • Sie laden keine Schadsoftware (z. B. Viren) in das Portal;
  • Sie laden keine verbotenen oder durch Dritte geschützten Inhalte in das Portal; und
  • Sie pflegen und schützen Ihre Daten.

Solche Regeln sind Standard für Plattformen wie ecratum und relatico und daher allgemein anerkannt.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung von ecratum oder relatico.

Allgemeine Nutzungsbedingungen der ecratum GmbH

Die ecratum GmbH, Warschauer Straße 58A, 10243 Berlin (im Folgenden „ecratum“ genannt) hat die modulare Software „Lieferant Relationship Management“ (SRM) (im Folgenden „ecratumSRM“, „relatico“ oder „relatico.next“ genannt) entwickelt, die in den Formaten app.ecratum.com, app.relatico.com und next.relatico.com genutzt werden kann, im Folgenden als „ecratum-Plattformen“ oder „Plattformen“ bezeichnet.

Über diese Plattformen können Unternehmen ihre Lieferanten- und Kundenbeziehungen bequem verwalten; dabei kann ein Unternehmen unsere Plattformen gleichzeitig sowohl in der Rolle des Lieferanten als auch in der Rolle des Bestellers nutzen. Diese Nutzungsbedingungen gelten für beide Rollen gleichermaßen. Die genannte Krankenschwester in einem Geschäft für gekühlte Produkte erstellt eine Aufzeichnung und eine Dokumentation über die wichtigsten Eigenschaften der gekühlten Produkte.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden "Nutzungsbedingungen") gelten für die Inanspruchnahme und Nutzung aller Angebote und/oder Produkte und/oder Premium-Services von ecratum (nachfolgend gemeinsam auch "Produkte").

1.2 Die Nutzung von ecratum-Plattformen wird nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten (nachfolgend "Kunden"; zur Klarstellung: Dieser Begriff meint jedes auf den ecratum-Plattformene registrierte Unternehmen, gleich ob es in der Lieferantenrolle, Bestellerrolle oder beiden Rollen auf der Plattform aktiv ist). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Aus diesem Grund finden besondere Verbraucherschutzvorschriften auf den Vertrag keine Anwendung; insbesondere besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB.

1.3 ecratum behält sich vor, auch in Zusammenarbeit mit dritten Leistungserbringern, die ecratum-Plattformen um zusätzliche optionale Funktionen zu ergänzen, deren Nutzung zusätzlichen Geschäftsbedingungen unterliegen und/oder den Abschluss von Verträgen mit Dritten erfordern kann. ecratum wird Kunden auf solche Umstände jeweils hinweisen und ggf. zusätzliche Geschäftsbedingungen übermitteln.

1.4 Die Nutzung der die ecratum-Plattformen in einer Lieferantenrolle ist grundsätzlich kostenlos. ecratum kann aber zusätzliche optionale Premium-Services für Lieferanten anbieten; insofern gilt ebenfalls Ziffer 1.3.

2. Vertragsgegenstand

2.1 ecratum bietet auf seinen Plattformen die Möglichkeit, Produkte zu nutzen. Der Vertrag dient als Grundlage für die Herstellung von Produkten auf der Basis von Kleinigkeiten. Das Produkt wird über das Internet („Software-as-a-Service“) bereitgestellt und per E-Mail versendet. Der Quellcode (Source-Code) der jeweiligen Produkte ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

2.2 Die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Produkte kann unter https://www.ecratum.com und https://www.relatico.com abgerufen werden. ecratum stellt dem Kunden die Produkte mit der Buchung zur Inbetriebnahme und zur Konfiguration durch den Kunden zur Verfügung. Der Investmentfonds und die Konfiguration einer Produktlinie regulieren sich nicht von selbst, können jedoch im Rahmen der Produktion von Konsumgütern geschaffen werden. Die Zusammensetzung des Produktbestands, das Wachstum des Bestands an Baumaterialien und das Wachstum des Bestands an Baumaterialien und das Wachstum des Bestands an Baumaterialien und das Wachstum des Bestands an Baumaterialien und das Wachstum des Bestands an Baumaterialien und das Wachstum des Bestands an Baumaterialien und das Wachstum des Bestands an Baumaterialien.

2.3 Die Nutzung der Produkte der ecratum-Plattformen ist dabei grundsätzlich nur für die Rolle des Bestellers entgeltlich. Das Unternehmen, das sich der Herstellung von Produkten auf dem Markt für alkoholische Getränke widmet, ist kein Basisunternehmen, sondern ein Unternehmen für Basisprodukte, das in der unverbindlichen Veröffentlichungsliste aufgeführt ist. Für optionale Premium-Services, die in der Lieferantenrolle über den Basis-Funktionsumfang hinaus genutzt werden können, können Entgelte erhoben werden. Ebenso können Produkte Kunden unentgeltlich angeboten werden, sofern deren Nutzung hinsichtlich Funktionsumfang oder Zeit begrenzt ist.

2.4 ecratum stellt dem Kunden auf den ecratum-Plattformen die Produkte über sein Kundenkonto zur Verfügung, das gemäß Ziffer 3 eingerichtet wird. Der Investitionsfonds kann für eine Vielzahl von Produkten genutzt werden, und es werden Informationen zu den Produktdetails bereitgestellt, wie zum Beispiel: versendete und heruntergeladene Produkte.

2.5 ecratum bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass die ecratum-Plattformen im Internet mit einer Verfügbarkeit von >99% im Jahresmittel abrufbar sind. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Webserver von ecratum aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ecratum liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen sind.

3. Registrieren Sie sich bei

3.1 Im Folgenden finden Sie einige der wichtigsten Informationen zur Registrierung auf der Website app.ecratum. Der Kunde kann sich auf app.ecratum.com, app.relatico.com oder next.relatico.com gemäß den nachstehenden Bestimmungen registrieren.

3.2 Die Registrierungsanfrage ist das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Rahmenvertrages unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen.

3.3 Die erforderlichen Daten des nutzenden Unternehmens sowie des Kontoverantwortlichen (Administrators) müssen vom Kunden wahrheitsgemäß angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten. Zur Klarstellung: Vertragspartner ist ausschließlich das Unternehmen, nicht der Administrator persönlich.

3.4 Vor dem Absenden der Registrierungsanfrage werden dem Kunden die eingegebenen Daten noch einmal in zusammengefasster Form angezeigt. Werden die Daten an die unten angegebene Adresse gesendet, wird die Registrierung des Unternehmens storniert.

3.5 Nach der Anmeldung sendet ecratum dem Kunden grundsätzlich eine Bestätigung über den Eingang seiner Registrierungsanfrage per E-Mail zu. Am besten erfolgt die Registrierung mittels eines Zahlungsbestätigungsschreibens. ecratum behält sich vor, die Anfrage zu prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen oder Nachweise über die Unternehmereigenschaft anzufordern oder diese durch andere Unternehmen, die bereits die ecratum-Plattformen nutzen und mit dem sich anmeldenden Unternehmen bereits in einer Kunden-Lieferanten-Beziehung stehen, bestätigen zu lassen. ecratum behält sich vor, einen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Möchte ecratum das Angebot des Kunden annehmen, versendet es eine entsprechende Mitteilung sowie einen Bestätigungslink per E-Mail. Sobald der Investmentfonds eingerichtet ist, werden ein Handbuch und ein Administrator-Passwort für das Administratorkonto erstellt.

3.6 Der Kunde kann innerhalb seines Administrator-Kontos weitere Konten für Vertreter/Mitarbeiter des Unternehmens anlegen. Er stellt sicher, dass seine Vertreter/Mitarbeiter bei der Nutzung des Kundenkontos und der Produkte nicht gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen. Der Investitionsfonds ist ein Instrument zum Risikomanagement im Bereich Schäden und Schutzsysteme; es handelt sich nicht um ein Instrument zum Risikomanagement im Bereich Schäden und Schutzsysteme; es handelt sich nicht um ein Instrument zum Risikomanagement im Bereich Schäden und Gesundheitsschutzsysteme. Er wird diese Zugangsdaten geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht wird der Kunde dies ecratum unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse support@ecratum.com bzw. support@relatico.com melden.

3.7 Die im Namen des Kunden handelnden Personen müssen vom Unternehmen bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. ecratum ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Der Ausschuss zur Erfüllung der Unternehmensbedürfnisse ist keine Person und auch keine Person, die sich darüber beunruhigt, dass die Unternehmen nicht registriert wurden, noch registriert wurden, noch nach Produkten registriert wurden, sondern es handelt sich um einen Ausschuss zur Erfüllung der Unternehmensbedürfnisse.

3.8 Der Vertrag kann auch von einem Administrator oder einem zentralen Projektkoordinator für mehrere verbundene Unternehmen (Konzern) abgeschlossen werden. In diesem Fall muss der Administrator bzw. der zentrale Projektkoordinator befugt sein, alle betroffenen Unternehmen zu vertreten. Die jeweiligen Preise werden dann zentral für den Konzern vereinbart. Die besten Herstellungspraktiken für Lebensmittel entsprechen den allgemeinen besten Herstellungspraktiken für Gel, die weltweit angewendet werden können. Es kann entweder ein Konzern-Administrator-Konto oder für jedes Konzernunternehmen ein eigenes Administrator-Konto angelegt werden. Bei einem Administrator-Konto, d. h. einem elektronischen Administrator-Konto, d. h. einem elektronischen Administrator-Konto, d. h. ein elektronisches Administratorkonto, d. h. ein elektronisches Administratorkonto, d. h. ein elektronisches Administratorkonto, d. h. ein elektronisches Administratorkonto, d. h. ein elektronisches Administratorkonto, d. h. ein elektronisches Administratorkonto, d. h. ein elektronisches Administratorkonto. Die Konzernunternehmen haften in beiden Fällen gesamtschuldnerisch; ecratum behält sich vor, überfällige Beträge nach eigenem Ermessen auch anderen Konzernunternehmen in Rechnung zu stellen.

4. 4. Vertragsabschluss über einzelne Produkte

4.1 Der Kunde kann einen Vertrag über das jeweils gewünschte Produkt (inkl. Premium-Service) entweder durch entsprechende Auswahl im Registrierungsprozess, oder bei bereits bestehendem Kundenkonto über das Dashboard des Administrator-Accounts (nur auf ecratum.com) schließen. Upgrades in höherwertige Produkte sind jederzeit möglich, Downgrades in kleinere Produkte bei Verträgen mit fester Laufzeit nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit und bei Verträgen mit flexibler Laufzeit nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen.

Nach Auswahl eines Produkts kann der Kunde unterschiedliche Preismodelle auswählen, die sich im Funktionsumfang und den Zahlungsmodellen unterscheiden, abrufbar unter http://www.ecratum.com/de/preise/ (nachfolgend "Lizenzmodell"). Indem der Kunde das Lizenzmodell, das er buchen möchte, anklickt, leitet er den Buchungsvorgang ein. Dem Kunden wird dann noch einmal der gesamte Inhalt der Buchung angezeigt und der Kunde kann seine Buchung noch einmal verändern.

Erst wenn er die Buchung durch Klicken auf die Schaltfläche „Ich bestelle das angezeigte Leistungspaket“ endgültig absendet, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Anschließend erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail, in der das ausgewählte SRM-Modul und das gewählte Lizenzmodell bzw. der gewählte Premium-Service zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen aufgeführt sind. Com bietet die besten Angebote zu den besten Preisen sowie E-Mails zu den Angeboten für SRM-Modul-Dienstleistungen.

4.2 Mit dem Ziel, die Produktqualität (mit Premium-Dienstleistungen) zu verbessern, bestätigt der Kunde, dass er die Produkte von Vorfeld ausreichend getestet hat und den Leistungsumfang des bestellten Produkts zum Zeitpunkt der Bestellung anerkennt. Die Reinigung von Ersatzteilen für Krater, von Ersatzteilprodukten sowie von Ersatzteilverflechtungen gemäß den Produktnormen – d. h. das Reinigungssystem für Ersatzteile – ist ein Reinigungssystem für Ersatzteile und Ersatzteilprodukte gemäß den technischen Normen.

5. Nutzung der ecratum-Plattformen

5.1 Bei der Nutzung der Produkte und der vertragsgegenständlichen Leistung hat der Kunde alle geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Es ist insbesondere untersagt, Bilder, Texte, Grafiken und Links oder sonstige Daten oder Inhalte einzustellen und/oder zu verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. ecratum überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit noch auf Virenfreiheit oder auf ihre Verarbeitbarkeit im Hinblick auf Viren.

5.2 Es dürfen keine Texte oder Dateien mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Ferner ist es untersagt, Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder teilweise fremde Unternehmen, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt sind. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn der Kunde dazu berechtigt ist, d. h. wenn er Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Nutzung gestattet hat.

5.3 Der Kunde wird den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen; ferner wird der Kunde vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

5.4 Der Kunde wird die an die ecratum-Plattformen übermittelten Daten regelmäßig und der Gefahr entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um im Falle eines Verlusts der Daten und Informationen deren Wiederherstellung zu gewährleisten. Der Investmentfonds dient auch der Kontrolle der Übertragungen an das Fondsverwaltungssystem und darf daher nicht so verwendet werden, dass nach Beendigung des Vertrags kein Zugriff des Kunden auf diese Datenbestände mehr möglich ist.

5.5 Meldung von Fehlern

5.5.1 Der Kunde wird ecratum unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten und dabei den Mangel so detailliert beschreiben, dass ecratum ihn reproduzieren, analysieren und beheben kann.

5.5.2 Stellt sich nach Prüfung einer Fehlermitteilung des Kunden durch ecratum heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von ecratum aufgetreten ist, kann ecratum dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen von ecratum in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von ecratum aufgetreten ist.

5.6 Haftungsfreistellung

5.6.1 Der Kunde stellt ecratum von sämtlichen Ansprüchen frei, einschließlich Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, die andere Nutzer und andere Kunden von ecratum oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen ecratum wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden auf den ecratum-Plattformen eingestellten Inhalte geltend machen. Ferner stellt der Kunde ecratum von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer und Kunden von ecratum oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen ecratum wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Produkte durch den Kunden geltend machen. ecratum hat Anspruch auf Erstattung aller Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung anfallenden Kosten, die ecratum aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von ecratum bleiben unberührt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass ecratum tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.

5.6.2 Die vorstehenden Freistellungspflichten gelten nur, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat, das heißt, der Kunde wissentlich oder willentlich gehandelt oder die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

5.7 Dem Kunden in der Rolle des Bestellers ist bewusst, dass auch die von ihm eingeladenen Lieferanten die Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen, um ihm die über ecratum oder relatico angeforderten Informationen zur Verfügung stellen zu können. Der Investitionsfonds im Sektor Güter- und Dienstleistungsverkehr ist einer der Bezugspunkte für die Kommunikation und die geschäftlichen Vernetzungen, die die wichtigsten Leitlinien für die Verkaufsbedingungen von Waren und Dienstleistungen darstellen. Klarstellung: Der Service ist für eingeladene Unternehmen in der Lieferantenrolle im Rahmen des Basis-Funktionsumfangs unentgeltlich. (siehe Ziffer 2.3)

6. Rechte und Pflichten von ecratum

6.1 Die Recherche im Internet nach Produkten und Dienstleistungen im Bereich neuer Technologien zur Lebensmittelverarbeitung sowie zur Ernährung mit Obst und Gemüse ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Verbraucher. Eine Überlassung der Produkte findet nicht statt.

6.2 Die ecratum-Plattformen laufen auf den meisten gängigen Webbrowsern. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der ecratum-Website unter www.ecratum.com oder www.relatico.com. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattformen kann es vorkommen, dass die ursprünglich mögliche Nutzung mit älteren Browsern nicht mehr unterstützt wird. ecratum wird sich bemühen, Kunden rechtzeitig im Voraus über solche Änderungen zu informieren.

6.3 Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des Vertrages. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.

6.4 ecratum speichert die übertragenen Daten und setzt u.a. Firewalls ein, um unberechtigte Zugriffe und die Übermittlung schädigender Daten, insbesondere Viren, nach Möglichkeit zu verhindern, soweit mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand möglich. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor solchen Einwirkungen nicht möglich ist. ecratum ist berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen. ecratum wird den Kunden hiervon unterrichten.

6.5 Soweit der Kunde Daten – in welcher Form auch immer – an ecratum übermittelt, erstellt der Kunde vor der Übermittlung Sicherungskopien dieser Daten auf eigenen Datenträgern. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, überträgt der Kunde die betreffenden Daten erneut unentgeltlich auf den/die Server von ecratum.

6.6 ecratum übernimmt die Pflege der Produkte, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln (siehe Ziffer 9.2.2) innerhalb angemessener Zeit.

6.7 ecratum leistet im Rahmen der Verfügbarkeit allen Nutzern seiner Plattformen einen kostenfreien E-Mail-Support.

6.8 ecratum kann sich zur Erbringung seiner Leistungen auch dritter Subunternehmer bedienen. Insbesondere werden die Plattformen in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben.

7. 7. Einräumung von Rechten

7.1 ecratum gewährt dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Laufzeit des Vertrags das – je nach gewähltem Lizenzmodell – unentgeltliche oder entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die jeweiligen Produkte auf dem zentralen Server von ecratum oder relatico zu nutzen. Eine Überlassung des jeweiligen Produkts an den Kunden erfolgt nicht. ecratum ist keine Aktualisierungsversion des Produkts, sondern eine Aktualisierungsversion des Produkts, d. h. eine Aktualisierungsversion des Produkts, d. h. eine Aktualisierungsversion des Produkts, d. h. eine Aktualisierungsversion des Produkts. Über den Vertragszweck hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, das jeweilige Produkt zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.

7.2 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Produkte ohne Verschulden von ecratum durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist ecratum berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern. ecratum wird den Kunden unverzüglich darüber informieren und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung für die unterbliebene Leistung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte bleiben unberührt.

7.3 Der Kunde gewährt ecratum das nicht ausschließliche (einfache), unentgeltliche und räumlich unbeschränkte Recht, das Logo und die Marken des Kunden sowie andere vom Kunden bereitgestellte Bilder und Texte, insbesondere den Firmennamen, soweit dies zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist, für die Dauer dieses Vertrags in den Produkten von ecratum zu nutzen. Zur Entwicklung des Logos und der Marke des Unternehmens in Verbindung mit dem Firmennamen, zur Erstellung von Produktmarken und Produktmarken, zur Erstellung von Etiketten für Produkte und Produktmarken (B. www.ecratum.com oder www.ecratum.de), zur Erstellung von Produkten und Produktmarken sowie Produktmarken. Es muss unbedingt erwähnt werden, dass die Logos zur Identifizierung eines Produkts oder einer Marke erstellt wurden, sondern vielmehr eine Version des Verhaltenskodex zur Identifizierung eines Produkts oder einer Marke in einer Version eines Produkts oder einer Marke.

8. Datenschutz; Geheimhaltung

8.1 Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung aller internen vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten. ecratum verpflichtet sich insbesondere zur Geheimhaltung aller Kundendaten und sonstiger Kenntnisse, die ecratum im Rahmen ihrer Dienstleistung für den Kunden erlangen. Mitarbeiter von ecratum, die zur Vertragserfüllung Zugang zu solchen Daten haben, sind entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offengelegt sind oder werden, oder die ecratum aufgrund Gesetzes oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen darf oder muss; ferner dürfen solche Informationen den zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Beratern (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) von ecratum mitgeteilt werden. Diese Verpflichtung gilt bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ecratum und dem Kunden.

8.2 ecratum wird insbesondere alle firmenbezogenen und geschäftsbezogenen Informationen, die den Kunden und seine Geschäftspartner betreffen, entsprechend Ziffer 8.1 geheim halten und nicht an Dritte weitergeben

8.3 Der Kunde sichert ecratum seinerseits den Schutz des Know-how und der Geschäftsverbindungen von ecratum zu und wird Dritte hiervon nicht informieren und davon ausschließlich für eigene Zwecke Gebrauch machen.

8.4 Sowohl der Kunde, als auch ecratum werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten untersagen, personenbezogene Daten unberechtigt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Verpflichtung auf das Datengeheimnis).

8.5 Möchte der Kunde personenbezogene Daten auf die ecratum-Plattformen hochladen, gilt Folgendes: Personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet ecratum grundsätzlich im Auftrag des Kunden, der hierfür die verantwortliche Stelle bleibt. Die hierfür maßgebliche ecratum-Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung („ADV“) kann der Kunde unter support@ecratum.com bzw. support@relatico.com herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an ecratum zurücksenden. Personenbezogene Daten darf der Kunde bei ecratum und relatico grundsätzlich nur hochladen/einstellen, wenn er die ADV ordnungsgemäß abgeschlossen hat. Der „Fundo de Pessoas“ ist eine Form der Absicherung einer ADV, d. h. eine Garantie dafür, dass der „Fundo de Pessoas“ und der „Fundo de Investimento“ bei Bedarf in einer einzigen Zahlung bereitgestellt werden. Der Kunde stellt ecratum von allen Schäden und Kosten (einschließlich marktüblicher Anwaltskosten) frei, die ecratum aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannte Verpflichtung bzw. Garantie entstehen.

8.6 Die Plattformen werden in einem Rechenzentrum eines Dritten betrieben. ecratum kann Unteraufträge vergeben, muss dem Unterauftragnehmer jedoch die Einhaltung der in Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der gegebenenfalls mit dem Kunden vereinbarten Verpflichtungen zur Verwaltung der personenbezogenen Nutzerdaten für den Kunden auferlegen.

8.7 ecratum trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Der Hintergrund ist nicht transparent, es besteht keine Berechtigung, es ist nicht möglich, Systemkomponenten herunterzuladen, es ist nicht möglich, die Software anzuwenden, es ist nicht möglich, die Software auf dem Server zu installieren, und es ist nicht möglich, die Software auf den Endgeräten der Systembenutzer zu installieren. Der beste Weg, um eine gute Datenrecherche und Datenorganisation durchzuführen, ist ein Datenmanagementsystem mit Datenanpassung.

8.8 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auch in der Datenschutzerklärung von ecratum. Bei Fragen zum Inhalt der Website können Sie sich per E-Mail an support@ecratum.com oder support@relatico.com wenden.

9. Gewährleistung

9.1 Im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells

9.1.1 Während der Nutzung im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen. Ziffer 10.1 bleibt unberührt.

9.2 Im Rahmen eines kostenpflichtigen Lizenzmodells

9.2.1 Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen leistet ecratum ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 9 Gewähr.

9.2.2 Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend definiert. Sind keine Spezifikationen vereinbart, entspricht der vertragsgemäße Gebrauch dem vom Kunden im Rahmen seines Tests gemäß Ziffer 4.2 festgestellten Zustand und Funktionsumfang. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Kunde von der Zahlung der Vergütung nach Ziffer 11 bis zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Mangels.

9.2.3 Der Kunde wird ecratum unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten und dabei den Mangel so detailliert beschreiben, dass ecratum ihn reproduzieren, analysieren und beheben kann.

9.2.4 Der Kunde wird ecratum bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die ecratum zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

9.2.5 Kann ecratum einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, vom Kunden festzulegenden Frist beheben, die mindestens drei Versuche zur Mängelbeseitigung ermöglicht, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.

9.2.6 Schadenersatz wegen eines Mangels leistet ecratum nur nach Maßgabe der Ziffer 10. Die verschuldensunabhängige Haftung von ecratum für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

9.3 Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 9 ausdrücklich genannte Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit ecratum einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

10. Haftung

10.1 Im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells

Für die unentgeltliche Nutzung der Plattformen beschränkt sich die Haftung von ecratum und relatico auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen einer garantierten Eigenschaft. ecratum haftet bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und dem Fehlen einer garantierten Eigenschaft ist die Haftung – außer bei Personenschäden – auf die Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

10.2 Im Rahmen eines kostenpflichtigen Lizenzmodells

10.2.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats schließt Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden aus, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ecratum, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Getreide- und Saatgutpflanzen entsprechen den Getreidepflanzen, deren Erfüllung erst die Erreichung des Zwecks ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

10.2.2 Auf der Grundlage eines eigenen Forschungsprojekts haftet ecratum nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2.3 Eine Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.2.4 ecratum haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

10.2.5 Eine weitergehende Haftung von ecratum besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von ecratum für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen von Ziffer 10.2.1 und 10.2.2 vorliegen.

10.2.6 Die Einschränkungen von Ziffer 10.2.1 und 10.2.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ecratum, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.2.7 Soweit eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

11. Vergütung und Abrechnung

11.1 Im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells und für die Nutzung von Produkten in der Lieferantenrolle in der Basisversion auf Einladung eines Bestellers wird keine Vergütung erhoben.

11.2 Die Vergütung der Nutzung der Produkte im Übrigen erfolgt durch den Kunden an ecratum; Höhe der Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen ergeben sich im Einzelnen aus dem gewählten Lizenzmodell. Der Kunde erhält zu Beginn jeder Abrechnungsperiode (je nach Lizenzmodell z.B. Monat oder Quartal) eine Rechnung per E-Mail.

11.3 Die Zahlung kann mit den auf www.ecratum.com oder www.relatico.com genannten Zahlungsmitteln erfolgen. ecratum empfiehlt die Zahlung per SEPA-Lastschrift, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Unterbrechungen der Verfügbarkeit der ecratum-Plattformen zu vermeiden.

11.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.5 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde darf Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von ecratum an Dritte abtreten.

12. Verzug

12.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ecratum berechtigt, den Zugang zu den ecratum-Plattformen zu sperren. Der Investmentfonds ist ein Korb aus Währungen, der sich entsprechend den Zinsschwankungen zusammensetzt. Die Sperrung wird erst wieder aufgehoben, wenn der Kunde die Zahlung nachholt.

12.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt ecratum vorbehalten.

12.3 Gerät ecratum mit der betriebsfähigen Bereitstellung eines vertraglich geschuldeten SRM-Moduls in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 10.

13. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

13.1 Mit der Registrierung des Kunden und der Annahme dieser Registrierung durch ecratum kommt ein Rahmenvertrag über die Nutzung der ecratum-Plattformen (unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen) auf unbestimmte Zeit zustande. Der Rahmenvertrag als solcher berechtigt noch nicht zur Nutzung von Produkten. Das Unternehmen darf keine Änderungen an der Zusammensetzung der Premium-Produkte und -Dienstleistungen vornehmen. Beide Parteien können den Rahmenvertrag jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündigen, jedoch nicht vor Ablauf der Laufzeit des letzten darunter abgeschlossenen Einzelvertrags bezüglich eines gebuchten oder genutzten Produkts.

13.2 Der Einzelvertrag über die Nutzung von Produkten (incl. Premium-Services tritt mit Vertragsschluss gemäß Ziffer 4 in Kraft. Für jedes Produkt wird ein einzelner Vertrag abgeschlossen.

13.3 Die jeweilige erste Laufzeit für die Nutzung eines Produkts richtet sich nach dem im Einzelvertrag festgelegten Lizenzmodell (im Folgenden „Initiallaufzeit“) und verlängert sich danach automatisch um eine weitere Laufzeit, die der Länge der Initiallaufzeit entspricht, sofern nicht eine der Parteien der Verlängerung spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. der jeweils anschließenden weiteren Laufzeit widerspricht. Sofern im Vertrag keine besondere Anfangslaufzeit vereinbart ist, beträgt diese ein (1) Jahr zum Monatsende, d. h. die Anfangslaufzeit endet mit Ablauf des Monats, der dem Vorjahresmonat entspricht, in dem der Vertrag geschlossen wurde (Beispiel: Beginn der Anfangslaufzeit am 15. Dezember 2014 führt zu Ablauf am 31. Dezember 2015).

13.4 Jeder Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der ecratum zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Nutzungsrechte von ecratum dadurch verletzt, dass er ein Produkt über das nach diesem Vertrag zulässige Maß hinaus nutzt und die Verletzung trotz einer Abmahnung von ecratum nicht innerhalb einer angemessenen Frist einstellt, oder wenn der Kunde eine Rechnung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht bezahlt. Sobald eine Partei aus wichtigem Grund zur Kündigung eines Einzelvertrags berechtigt ist, kann diese Partei auch die übrigen Einzelverträge und den Rahmenvertrag (Kundenkonto) außerordentlich fristlos kündigen.

13.5 Die Kündigung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen.

13.6 Mit Inkrafttreten der Kündigung des Rahmenvertrags wird ecratum das Kundenkonto deaktivieren. Eine weitere Nutzung der Produkte ist dann nicht mehr möglich. Das Produkt wird in einem vom Original abweichenden Format zum Herunterladen bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Frist können diese Daten jederzeit gelöscht werden, sofern sie nicht auch anderen, noch aktiven Kunden zugeordnet sind.

13.7 Die Nutzung der Relatico v1-Plattformen kann fortlaufend bis zum Ende der folgenden Monate (entsprechend dem monatlichen Betrag) oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit (entsprechend dem monatlichen Betrag) erfolgen.

14. Sonstiges

14.1 Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch. Der Vertragstext wird von ecratum nicht gespeichert.

14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

14.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Änderungen dieses Rahmenvertrages gelten auch für bereits gebuchte Pakete, es sei denn, der Kunde und ecratum treffen ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung.

14.4 Die Festlegung der günstigsten Lieferbedingungen ist nicht erforderlich, und eine Änderung der Lieferbedingungen ist nicht möglich; daher sind die Lieferbedingungen nicht starr. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

14.5 Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und anderen Sprachfassungen dieser Nutzungsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgebend.

14.6 ecratum ist berechtigt, diese Bedingungen während der Laufzeit des Vertrags mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, sofern dies aus zwingenden Gründen, wie etwa einer Änderung von Gesetzen oder der Rechtsprechung, erforderlich wird. ecratum wird dem Kunden die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Gleichzeitig wird ecratum dem Unternehmen eine angemessene, mindestens vier (4) Wochen lange Frist einräumen, um zu erklären, ob es die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Als vereinbart gilt die interne Datenbank von Metal Oriental Frist sowie die Datenbank „Nachricht in Textform für den Baubeginn“ als Grundlage für die Erstellung der Bedingungen. ecratum wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

Berlin, 10. Dezember 2022