
Nachdem das deutsche Gesetz über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) seit einem Jahr in Kraft ist, zeigt es nun Wirkung, während die EU nun offiziell ihre eigenen Rechtsvorschriften für die Lieferkette verabschiedet hat. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
Positive Bilanz des BAFA: In einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023 zieht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine positive Bilanz des ersten Jahres nach Inkrafttreten des LkSG. Laut BAFA:
Die EU begrüßt die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive).Am 24. Mai 2024 hat die EU nach langen Verhandlungen offiziell ein eigenes Gesetz zur Lieferkette verabschiedet. Die wichtigsten Punkte sind:
Sowohl das LkSG als auch die neue EU-Richtlinie unterstreichen die zunehmende Bedeutung einer proaktiven Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für in Europa tätige Unternehmen. Für die Aufrechterhaltung der „ compliance “ ist es von entscheidender Bedeutung, über diese sich rasch entwickelnden Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.
Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, die er durch seine Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours erworben hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet mit dem relatico-Team zusammen, um praxisorientierte Softwarelösungen zu entwickeln. Darüber hinaus betreibt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Supply-Chain-Projekten beteiligt.