Ressourcen
Artikel

Neuerungen im deutschen und EU-Recht zur Lieferkette – schnell!

Veröffentlicht am:
4/6/2024
Aktualisiert am:
25/1/2025
5 Minuten Lesezeit
Verfasst von: 
Bernd Neufert

Experte für strategische Beschaffung

Die neuesten Informationen zum LkSG, zum CSDD und zu den jüngsten Änderungen der EU-Rechtsvorschriften zur Lieferkette.

Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) erste Auswirkungen, während die EU bereits offiziell ihre eigenen Rechtsvorschriften zur Lieferkette verabschiedet hat. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

LkSG Ein Jahr später:

Positive Bewertung durch das BAFA In einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023 zog das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine positive Bilanz des ersten Jahres seit Inkrafttreten des LkSG. Laut BAFA:

  • Viele betroffene Unternehmen setzen die Anforderungen des LkSG erfolgreich um und tragen so zur Verbesserung der Menschenrechtslage in den globalen Lieferketten bei.
  • Unternehmen widmen ihren Lieferketten mehr Aufmerksamkeit und identifizieren und mindern Risiken für Menschenrechte und Umwelt.
  • Die BAFA führte im Jahr 2023 486 Kontrollen durch, wobei der Schwerpunkt auf Branchen wie der Automobil-, Chemie-, Pharma- und Textilindustrie lag. Bislang wurden noch keine offiziellen Sanktionen verhängt.
  • Die BAFA forderte die Unternehmen auf, die Verpflichtungen aus dem LkSG nicht unzulässig durch vertragliche Garantien auf Lieferanten abzuwälzen.

Schwerpunkte für 2024:

  • Die BAFA wird die Einhaltung des LkSG durch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zunehmend überwachen, da diese ab dem 1. Januar 2024 dem Gesetz unterliegen.
  • Bei Großunternehmen (mit mehr als 3.000 Beschäftigten) wird das BAFA verstärkt auf die korrekte Durchführung der Risikoanalyse achten.
  • Das Ziel der BAFA ist es, einen kooperativen Ansatz beizubehalten, der den Unternehmen Flexibilität bietet und gleichzeitig die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette verbessert.

Die EU verabschiedet die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit Am 24. Mai 2024 hat die EU nach umfangreichen Verhandlungen offiziell ihre eigene Gesetzgebung zur Lieferkette verabschiedet. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Dies gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro (höhere Schwellenwerte während der anfänglichen Übergangsphase).
  • Ermöglicht es, in der EU Klagen gegen Unternehmen einzureichen, die von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren Lieferketten profitieren.
  • Verpflichtet Unternehmen zur Erstellung von Plänen zur Eindämmung des Klimawandels.
  • Es geht in einigen Punkten über das deutsche LkSG hinaus, wurde jedoch im Laufe der Verhandlungen abgeschwächt.

Sowohl das LkSG als auch die neue EU-Richtlinie unterstreichen die zunehmende Bedeutung einer proaktiven Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für in Europa tätige Unternehmen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist es entscheidend, sich über diese sich rasch weiterentwickelnden Vorschriften auf dem Laufenden zu halten.

Bleiben Sie mit unserem exklusiven Newsletter auf dem neuesten Stand im Bereich Supply-Chain-Management.
Expertenmeinungen           
Bewährte Praktiken
Branchentrends
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.
Vielen Dank. Wir haben Ihre Anfrage erhalten. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schiefgelaufen.
Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategische Beschaffung

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ich freue mich darauf, mehr über Ihre Herausforderungen zu erfahren und Ihnen zu zeigen, wie unsere Softwarelösungen Ihnen helfen können.

Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich strategischer Übernahmen, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus leitet Bernd sein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und ist an weltweiten Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.