
Die Europäische Kommission plant, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die den Verkauf von Produkten wie Kaffee und Palmöl aus abgeholzten Gebieten in der EU verhindern soll, um ein Jahr zu verschieben. Diese Entscheidung folgt auf die weit verbreitete Kritik von Unternehmen und politischen Gruppierungen, die mehr Zeit für die Erfüllung der strengen Berichtspflichten fordern. Während Branchen wie die Bauwirtschaft die Verzögerung begrüßen, sehen Umweltorganisationen und einige EU-Gesetzgeber darin einen Rückschlag für den Klimaschutz und warnen vor negativen Folgen für die Entwaldung und die EU-Klimapolitik.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) baut auf der EU-Holzverordnung (EUTR) auf, die seit 2013 vorschreibt, dass europäische Unternehmen kein illegal geschlagenes Holz auf den europäischen Markt bringen dürfen. Sie zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung einzudämmen, indem sie die Ein- und Ausfuhr von Waren regelt, die mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen.
Die neue EU-Verordnung zur Entwaldung trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen die Unternehmen die Verordnung anwenden. Es gibt zahlreiche Überschneidungen mit dem Lieferkettengesetz.
Grundsätzlich gelten Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, als betroffen:
Wenn mindestens zwei Kriterien nicht erfüllt sind, gilt das Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU). Außerdem wird unterschieden, ob Sie Händler oder Marktteilnehmer sind.
Marktteilnehmer: Ein Produkt wird zum ersten Mal auf den EU-Markt gebracht oder aus dem EU-Markt exportiert.
Händler: alle anderen Akteure der Lieferkette
Hinweis: Die EUDR gilt für alle Marktteilnehmer, einschließlich KMU
Für Marktteilnehmer, die keine KMU sind, Händler, die keine KMU sind, und KMU-Händler gilt die Regelung ab dem 31. Dezember 2024.
Für KMU-Marktteilnehmer gilt die Regelung ab dem 30. Juni 2025.
Die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Zusammengefasst könnte dies bedeuten:
Verstöße können daher für die betroffenen Unternehmen und ihre Geschäftspartner nicht nur erhebliche finanzielle Folgen haben, sondern auch ihrem Ruf schaden.
Welche Produkte sind betroffen? In der aktuellen Fassung der EUDR sind die folgenden Produktgruppen aufgeführt:
Die einzelnen Produktgruppen werden anhand der jeweiligen Produkte weiter unterteilt.
Diese finden Sie in Anhang I der Verordnung, „Relevante Rohstoffe und relevante Produkte“, gemäß Artikel 1. Die Einstufung nach Tarifnummern/Warencodes kann für manche hilfreich sein.
Insgesamt sind mehr als 800 Produkte in der Verordnung aufgeführt, darunter Autoreifen, Bücher und Möbel.
Zusätzlich zur Risikoanalyse müssen die Unternehmen eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgeben, bevor sie das Produkt auf den Markt bringen.
Die Zollbehörden oder die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland prüfen compliance anhand dieser Unterlagen. Den genauen Inhalt der Sorgfaltspflichterklärung finden Sie in der Verordnung in Anhang II, „Sorgfaltspflichterklärung“.
Die Sorgfaltspflichterklärung muss mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
Nutzen Sie die Zeit! Es gibt erhebliche Überschneidungen zwischen dem deutschen und damit auch dem europäischen Lieferkettengesetz und der Abholzungsverordnung. Mit einer guten Vorbereitung auf das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) können Sie auch das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) und die EU-Abholzungsverordnung relativ einfach bewältigen.
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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, die er durch seine Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours erworben hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet mit dem relatico-Team zusammen, um praxisorientierte Softwarelösungen zu entwickeln. Darüber hinaus betreibt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Supply-Chain-Projekten beteiligt.