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Die Unterschiede zwischen LkSG, CSDD und CSRD: ein Vergleich

Veröffentlicht am:
21/3/2024
Aktualisiert am:
8/4/2024
5 Minuten Lesezeit
Verfasst von: 
Bernd Neufert

Experte für strategischen Einkauf

Entdecken Sie in unserem neuesten Artikel die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen LkSG, CSDDD und CSRD. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen auf Lieferketten, Menschenrechte und den Umweltschutz. Erfahren Sie, wie relatico.next die Einhaltung dieser Vorschriften erleichtert und so zu effizienten und nachhaltigen Geschäftsabläufen beiträgt.

Vor dem Hintergrund der sich wandelnden globalen Unternehmensverantwortung hat das Bestreben nach ethischen und nachhaltigen Geschäftspraktiken zur Entwicklung verschiedener gesetzlicher Rahmenbedingungen geführt. Dazu gehören das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG), die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit (CSDD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) als wegweisende Initiativen zur Förderung der Menschenrechte und Umweltstandards in Lieferketten hervor. Dieser Artikel analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Richtlinien und liefert Einblicke in deren Geltungsbereich, Berichtspflichten und Grundprinzipien.

Da die Einführung des CSDDD nun feststeht, ist es wichtiger denn je, sich der Unterschiede zwischen ihnen bewusst zu sein.

Geltungsbereich und Anwendung:

Gesetz zur deutschen Lieferkettenverantwortung (LkSG)

Das ab 2023 geltende LkSG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten), sicherzustellen, dass ihre Lieferketten die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Diese nationale Regelung unterstreicht das Engagement Deutschlands, die Unternehmensverantwortung über die eigenen Grenzen hinaus zu fördern.

Leitlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit (CSDD)

Die CSDD, eine Initiative der Europäischen Union, hat zum Ziel, die Grundsätze der Sorgfaltspflicht und der Rechenschaftspflicht auf die Mitgliedstaaten auszuweiten. Zunächst richtet sie sich an Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, wobei geplant ist, ihren Geltungsbereich auf kleinere Unternehmen auszuweiten, was auf einen schrittweisen Ansatz bei der Einbeziehung hindeutet. Der Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie sieht eine schrittweise Einführung vor, beginnend mit den Großunternehmen, bevor mittelständische Unternehmen an die Reihe kommen.

Leitlinie zur Berichterstattung über die Unternehmensnachhaltigkeit (CSRD)

Die CSRD, die ab Januar 2025 für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und erheblichen finanziellen Schwellenwerten verbindlich gelten soll, konzentriert sich auf die Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie führt strenge Berichtsstandards ein, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten in der gesamten EU zu erhöhen. Insbesondere betont die Richtlinie die Bedeutung der doppelten Wesentlichkeit, bei der sowohl die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt als auch umgekehrt bewertet werden.

Berichtspflichten

Obwohl das LkSG vorschreibt, dass betroffene Unternehmen Jahresberichte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln müssen, enthält die CSDD derzeit keine spezifischen Berichtspflichten, die durch die CSRD geregelt werden sollen. Die CSRD hingegen legt den Inhalt und das Format der Nachhaltigkeitsberichte fest, bindet diese in die Jahresabschlüsse ein und unterwirft sie einer externen Prüfung sowie der Genehmigung durch den Vorstand.

Grundprinzipien

Sowohl die LkSG als auch die CSDD konzentrieren sich auf den Schutz der Menschenrechte und der Umweltintegrität in Lieferketten und verlangen von den Unternehmen, proaktiv mit ihren Lieferanten zusammenzuarbeiten. Die CSRD hingegen ist auf die Berichterstattung ausgerichtet, mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsdaten zu standardisieren und vergleichbar zu machen. Sie führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein und hilft Unternehmen dabei, relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren.

Sich überschneidende Themen und ausschließlicher Fokus

Obwohl sich die LkSG speziell auf Menschenrechtsfragen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung bezieht, wird erwartet, dass die CSDD ähnliche Anliegen umfasst und sich damit erheblich mit der LkSG überschneidet. Die CSRD hat zwar die Offenlegung von Informationen als Hauptschwerpunkt, deckt sich jedoch hinsichtlich der Förderung von Transparenz in der Unternehmensführung und der sozialen Verantwortung mit den beiden anderen Richtlinien.

Abbildung 1: Schwerpunkte des LkSG und der CSDDD bei der Sorgfaltspflicht (Menschenrechte und Umweltschutz) sowie der CSRD bei der Offenlegung.

Einfache Umsetzung und Wettbewerbsvorteil

Deutsche Unternehmen, die sich bereits an das LkSG angepasst haben, könnten sich in einer Wettbewerbsvorteilsposition befinden, da sie bestehende Prozesse nutzen können, um die Anforderungen der CSDD und der CSRD zu erfüllen. Diese Vorbereitungsarbeit verschafft ihnen nicht nur eine günstige Position auf dem europäischen Markt, sondern unterstreicht auch den strategischen Vorteil einer frühzeitigen Einhaltung sich weiterentwickelnder regulatorischer Standards.

Fazit

Das LkSG, das CSDD und die CSRD stellen gemeinsam einen bedeutenden Wandel hin zu ethischeren, nachhaltigeren und transparenteren Geschäftsabläufen dar. Obwohl sie gemeinsame Ziele verfolgen, spiegeln die Nuancen in ihrer Anwendung, ihrem Geltungsbereich und ihren Berichtspflichten einen mehrschichtigen Ansatz wider, um den komplexen Herausforderungen globaler Lieferketten zu begegnen. Da sich diese Richtlinien weiterentwickeln und sich gegenseitig überschneiden, müssen Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der EU tätig sind, auf dem Laufenden bleiben und flexibel reagieren, indem sie ihre Praktiken nicht nur an die gesetzlichen Anforderungen anpassen, sondern auch eine Vorreiterrolle bei der unternehmerischen Nachhaltigkeit einnehmen.



Über relatico.next

Relatico.NEXT bietet praktische und wertorientierte Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, die Komplexitäten des LkSG zu meistern und ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern. Mit den Schwerpunkten Dokumentationsautomatisierung, Auditbereitschaft und Lieferantenvertrauenswürdigkeit versetzt relatico.next Unternehmen in die Lage, die Compliance effizient zu verwalten und Beschaffungs-, Qualitäts- und Regulierungsprozesse zu digitalisieren. Als Ihr strategischer Partner sorgt relatico.next dafür, dass Ihr Unternehmen in einem sich ständig weiterentwickelnden Marktumfeld immer einen Schritt voraus ist und Compliance in einen Wettbewerbsvorteil verwandelt.

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategischen Einkauf

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Ich würde mich freuen, mehr über Ihre Herausforderungen zu erfahren und Ihnen zu zeigen, wie unsere Softwarelösungen Ihnen helfen können.

Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus führt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.