Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Das Lieferkettengesetz, auch bekannt als „Supply Chain Due Diligence Act“, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Verantwortung für die Menschenrechte und die Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Zu den Anforderungen des Gesetzes gehören:

  1. Risikoerkennung: Unternehmen sind verpflichtet, Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu identifizieren.
  2. Maßnahmen zur Risikominderung: Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung dieser Risiken ergreifen, wie beispielsweise die Durchführung von Lieferantenaudits, die Erhöhung der Transparenz, die Bereitstellung von Schulungen und Unterstützung für Lieferanten sowie die Einrichtung von Beschwerdemechanismen.
  3. Überwachung und Berichterstattung: Unternehmen sollten ihre Maßnahmen zur Erkennung und Minderung von Risiken in ihren Lieferketten überwachen und darüber Bericht erstatten. Dazu können regelmäßige Berichte über Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Einhaltung der Lieferant-Richtlinien und andere wichtige Leistungsindikatoren gehören.
  4. Abhilfemaßnahmen: Unternehmen sollten über Systeme verfügen, um gegen festgestellte Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihren Lieferketten vorzugehen. Dies kann Abhilfemaßnahmen umfassen, wie beispielsweise die Gewährung von Entschädigungen an betroffene Arbeitnehmer oder Gemeinschaften, die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und die Einbindung von Interessengruppen, um die Ursachen zu beseitigen.


Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
Audits in der Lieferkette

5. Due-Diligence-Plan: Unternehmen müssen einen Due-Diligence-Plan erstellen, in dem ihr Ansatz zur Erkennung, Minderung und Bewältigung von Risiken in ihren Lieferketten beschrieben wird. Der Plan muss umfassend sein und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

6. Offenlegungspflichten: Unternehmen müssen Informationen über ihre Sorgfaltsprüfungen sowie die Ergebnisse ihrer Überwachung und Berichterstattung öffentlich bekannt geben.

7. Sanktionen und Durchsetzung: Unternehmen können bei Nichteinhaltung des Lieferkettengesetzes mit Sanktionen belegt werden, darunter Geldbußen von bis zu 2 Millionen Euro. Das Gesetz sieht zudem zivilrechtliche Haftungsansprüche betroffener Personen oder Organisationen vor.

Im Allgemeinen soll das Lieferkettengesetz sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Lieferketten übernehmen und Maßnahmen ergreifen, um etwaige negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu bewältigen.

Nehmen Sie Kontakt mit den Herausgebern auf

Vielen Dank, dass Sie sich an die Redaktion von relatico.com gewandt haben. Wir werden Ihre Anmerkungen prüfen und uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.