Das Lieferkettengesetz, auch bekannt als „Supply Chain Due Diligence Act“, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Verantwortung für die Menschenrechte und die Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Zu den Anforderungen des Gesetzes gehören:


5. Due-Diligence-Plan: Unternehmen müssen einen Due-Diligence-Plan erstellen, in dem ihr Ansatz zur Erkennung, Minderung und Bewältigung von Risiken in ihren Lieferketten beschrieben wird. Der Plan muss umfassend sein und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
6. Offenlegungspflichten: Unternehmen müssen Informationen über ihre Sorgfaltsprüfungen sowie die Ergebnisse ihrer Überwachung und Berichterstattung öffentlich bekannt geben.
7. Sanktionen und Durchsetzung: Unternehmen können bei Nichteinhaltung des Lieferkettengesetzes mit Sanktionen belegt werden, darunter Geldbußen von bis zu 2 Millionen Euro. Das Gesetz sieht zudem zivilrechtliche Haftungsansprüche betroffener Personen oder Organisationen vor.
Im Allgemeinen soll das Lieferkettengesetz sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Lieferketten übernehmen und Maßnahmen ergreifen, um etwaige negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu bewältigen.