
Die CSRD erweitert die bestehende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und führt strengere Berichtspflichten ein. Sie betrifft nicht nur große börsennotierte Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ab dem Berichtsjahr 2025 müssen große nicht börsennotierte Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder mindestens 250 Mitarbeiter. Ab 2026 gilt die Berichtspflicht auch für KMU mit einer Bilanzsumme von 450.000 Euro, einem Nettoumsatz von 900.000 Euro oder mehr als 10 Mitarbeitern.
Ein zentraler Bestandteil der CSRD ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl über die wesentlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft („Auswirkungswesentlichkeit“) als auch über die finanziellen Risiken und Chancen („finanzielle Wesentlichkeit“) berichten. Das bedeutet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Informationen berücksichtigt werden müssen, um ein umfassendes Bild der Unternehmensleistung zu vermitteln.
Die CSRD-Berichte werden gemäß den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erstellt, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden. Diese Standards umfassen 826 obligatorische Datenpunkte und 257 optionale Angaben, die verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit detailliert beschreiben. Es stehen drei vorläufige Leitfadenentwürfe zur Verfügung, die Unternehmen dabei helfen sollen, die Anforderungen an die Wesentlichkeitsprüfung und die Berichterstattung zu erfüllen.
Die CSRD schreibt vor, dass Berichte im iXBRL-Format (Inline eXtensible Business Reporting Language) übermittelt werden müssen. Dieses Format kombiniert für Menschen lesbares HTML mit maschinenlesbaren Tags, die Zahlen und Angaben eine Bedeutung zuweisen. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zu verbessern und die Analyse zu erleichtern.
Die Nachhaltigkeitsberichte werden künftig Bestandteil des Lageberichts sein und unterliegen daher einer externen Prüfung. Derzeit ist eine Prüfung mit eingeschränkter Sicherheit erforderlich, ab 2028 wird eine Prüfung mit angemessener Sicherheit vorgeschrieben sein. Diese Prüfungen stellen sicher, dass die Angaben mit der CSRD und den ESRS übereinstimmen und dass das Verfahren zur Ermittlung der berichteten Informationen ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die CSRD bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und sich für die Zukunft zu rüsten. Sorgfältige Planung und frühzeitige Vorbereitung sind entscheidend, um die Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen der neuen Berichtspflichten zu profitieren. Durch die Umsetzung der CSRD können Unternehmen die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen und so zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen.
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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus führt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.