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Was ist die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745): Was Hersteller wissen müssen

Veröffentlicht am:
9/8/2024
Aktualisiert am:
9/8/2024
5 Minuten Lesezeit
Verfasst von: 
Bernd Neufert

Experte für strategischen Einkauf

Verstehen Sie die wichtigsten Aspekte der EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR 2017/745) und erfahren Sie, wie Hersteller die Konformität erreichen können. Erfahren Sie mehr über die neuen Anforderungen, die Konformitätsbewertung und die Bedeutung vorausschauenden Handelns, um den Marktzugang zu sichern. Entdecken Sie, wie Relatico Sie auf Ihrem Weg zur MDR-Konformität unterstützen kann.

Die Medizinprodukteverordnung der Europäischen Union (MDR 2017/745), die am 26. Mai 2021 in Kraft getreten ist, stellt eine wesentliche Neugestaltung des EU-Regulierungsrahmens für Medizinprodukte dar.

Die MDR wurde entwickelt, um den Fortschritten in der Medizintechnik Rechnung zu tragen und einen höheren Sicherheits- und Leistungsstandard zu gewährleisten. Sie ersetzt die Medizinprodukterichtlinie (MDD) 93/42/EWG und die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMDD) 90/385/EWG. Da die Hersteller daran arbeiten, die strengen Anforderungen der MDR zu erfüllen, ist das Verständnis ihrer wichtigsten Bestandteile und der Wege zur Konformität entscheidend für den fortgesetzten Zugang zum europäischen Markt.

Wichtigste Änderungen in der MDR 2017/745

Die MDR führt im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien mehrere wesentliche Änderungen ein, wobei der Schwerpunkt auf Sicherheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit für den Patienten liegt. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  1. Erweiterter Geltungsbereich und erweiterte Klassifizierungsregeln: Die MDR erweitert die Definition von Medizinprodukten und umfasst nun auch Produkte ohne medizinischen Verwendungszweck, wie beispielsweise kosmetische Implantate und Kontaktlinsen. Die Verordnung überarbeitet zudem die Klassifizierungsregeln, was zu einer höheren Risikoeinstufung vieler Produkte führen kann, was wiederum strengere Konformitätsbewertungen erfordert.
  2. Strenge Anforderungen an klinische Bewertungen: Die klinischen Nachweise müssen nun fundiert sein und die Anwendung in der Praxis widerspiegeln, wobei insbesondere für Hochrisikoprodukte strengere Anforderungen an klinische Bewertungen gelten. Die Hersteller müssen zudem eine kontinuierliche klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF) durchführen, um die Leistung und Sicherheit des Produkts zu überwachen.
  3. Eindeutiges Produktidentifikationssystem (UDI): Die MDR schreibt ein eindeutiges Produktidentifikationssystem (UDI) vor, um die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern. Jedes Produkt erhält eine eindeutige Kennung, die in EUDAMED (European Database on Medical Devices) registriert wird, wodurch die Rückverfolgung der Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus erleichtert wird.
  4. Transparenz durch EUDAMED: Die MDR legt großen Wert auf Transparenz und schreibt vor, dass detaillierte Informationen zu den Produkten in der EUDAMED-Datenbank verfügbar sein müssen. Dazu gehören Daten zu klinischen Prüfungen, Sicherheitsberichten und zur Rückverfolgbarkeit der Produkte, die sowohl den Aufsichtsbehörden als auch der Öffentlichkeit zugänglich sind.
  5. Verbesserte Überwachung und Überwachung nach dem Inverkehrbringen: Die Vorschriften verlangen einen proaktiveren Ansatz für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS), wobei die Hersteller Systeme einrichten müssen, um die Leistung des Produkts kontinuierlich zu überwachen und etwaige Vorfälle oder Korrekturmaßnahmen zu melden.

Das Verfahren zur Einhaltung der MDR-Vorschriften

Um die Konformität mit der MDR zu gewährleisten, müssen sich die Hersteller je nach Klassifizierung ihrer Produkte einer von einer benannten Stelle durchgeführten Konformitätsbewertung unterziehen. Der Prozess umfasst in der Regel:

  1. Antrag auf Konformitätsbewertung: Die Hersteller müssen einen Antrag bei einer benannten Stelle einreichen, die die technischen Unterlagen des Produkts, die Risikoklassifizierung und die klinischen Nachweise prüft. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Produkt die Anforderungen der MDR erfüllt.
  2. Klinische Bewertung und PMS: Eine umfassende klinische Bewertung ist obligatorisch, wobei kontinuierliche PMS-Maßnahmen erforderlich sind, um reale Daten zu erheben. Die Ergebnisse dieser Bewertungen müssen dokumentiert und im Rahmen der Konformitätsbewertung eingereicht werden.
  3. Strukturierter Dialog: Bevor Hersteller einen formellen MDR-Antrag einreichen, können sie einen strukturierten Dialog mit einer benannten Stelle führen, um verfahrenstechnische und regulatorische Aspekte zu klären und so den Einreichungsprozess zu beschleunigen.
  4. Kennzeichnung und Einhaltung der UDI-Vorschriften: Medizinprodukte müssen gemäß den Vorgaben der MDR ordnungsgemäß gekennzeichnet werden, einschließlich der Zuweisung einer UDI. Dies gewährleistet eine ordnungsgemäße Identifizierung und Rückverfolgbarkeit auf dem EU-Markt.
  5. EUDAMED-Registrierung: Die Hersteller müssen ihre Produkte in der EUDAMED-Datenbank registrieren und dabei detaillierte Angaben zum Produkt, zu dessen klinischer Bewertung sowie zu den Maßnahmen der Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen machen.

Zeitplan und Übergangsfristen

Die MDR trat am 26. Mai 2021 offiziell in Kraft, wobei die Übergangsfrist für Produkte, die zuvor gemäß der MDD und der AIMDD zugelassen wurden, bis zum 31. Dezember 2028 verlängert wurde. Diese Verlängerung gibt den Herstellern mehr Zeit, die MDR-Zertifizierung zu erlangen, insbesondere für Produkte, die bereits auf dem Markt sind. Trotz der verlängerten Fristen werden die Hersteller jedoch nachdrücklich dazu angehalten, den Zertifizierungsprozess so früh wie möglich einzuleiten, um Unterbrechungen beim Marktzugang zu vermeiden.

Die Bedeutung frühzeitigen Handelns

Angesichts der Komplexität der MDR und der Möglichkeit längerer Bearbeitungszeiten ist vorausschauendes Handeln von entscheidender Bedeutung. TÜV SÜD, eine der ersten Organisationen, die gemäß der MDR als benannte Stelle benannt wurde, rät den Herstellern, bereits jetzt mit der Umsetzung der Konformitätsanforderungen zu beginnen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle kann dazu beitragen, mögliche Herausforderungen zu erkennen und den Zertifizierungsprozess zu beschleunigen, sodass sichergestellt ist, dass die Produkte ohne Unterbrechungen auf dem Markt verbleiben.

Fazit

Die MDR 2017/745 ist eine umfassende Verordnung, die darauf abzielt, die Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten auf dem EU-Markt zu gewährleisten. Auch wenn die Umstellung auf die neuen Anforderungen eine Herausforderung darstellen kann, können proaktive Planung und die Zusammenarbeit mit benannten Stellen wie dem TÜV SÜD den Herstellern dabei helfen, die Komplexitäten der Konformität zu meistern. Indem sie die wichtigsten Änderungen verstehen und den Zertifizierungsprozess frühzeitig einleiten, können Hersteller weiterhin sichere und innovative Medizinprodukte für den europäischen Markt bereitstellen.

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus führt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.