
Im Mai 2024 verabschiedete der Europäische Rat die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für unternehmerische Nachhaltigkeit (DDDSC) und schuf damit die Grundlage für deren Umsetzung in nationales Recht. In Deutschland wird dies in den nächsten zwei Jahren durch eine Anpassung des nationalen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) erfolgen. Der Anwendungsbereich des angepassten Lieferkettengesetzes wird bis 2029 schrittweise auf alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro ausgeweitet. Diese Regelung gilt sowohl für inländische als auch für außerhalb der EU ansässige Unternehmen, sofern sie diesen Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen.
Nachdem sich viele Unternehmen bereits mit Inkrafttreten des lokalen LkSG im Januar 2023 auf mehr Transparenz vorbereitet hatten, ist es nun an der Zeit, noch weiter in die Zukunft zu blicken. Trotz der vielen Gemeinsamkeiten gibt es auch Punkte, in denen die Richtlinie über Transparenz und Nachhaltigkeit vom LkSG abweicht. Dennoch bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, bereits etablierte Strukturen und Prozesse für die Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie zu nutzen.
Ein naheliegender Bereich, in dem bei der Umsetzung der DSCD bestehende Strukturen genutzt werden können, ist das Risikomanagement. Viele Unternehmen mussten im Rahmen des LkSG bereits prüfen, ob in der Lieferkette Risiken oder sogar Verstöße gegen Menschen- oder Umweltrechte bestehen oder aufgetreten sind. Diejenigen, die hierfür eigene Instrumente und Analyseprozesse eingeführt haben, können diese auch für die im Rahmen der DSCD geforderte Risikoanalyse nutzen. Die Unternehmen profitieren von den gewonnenen Erfahrungen und möglicherweise von der Ausweitung erfolgreicher Prozesse.
Ähnliche Auswirkungen ergeben sich bei der Berichterstattung, die aufgrund der Anforderungen der DSCDE-Richtlinie nicht nur Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten umfasst, sondern auch die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens und deren Umsetzung einbezieht. Daher müssen die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen auch ausführlich über ihre langfristigen Nachhaltigkeitsziele, die Strategien zu deren Erreichung sowie die konkreten Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung berichten.
Im Inhalt der DSCD – ebenso wie in den Informationspflichten des deutschen LkSG – kommt es mitunter zu erheblichen Überschneidungen mit den Maßnahmen und aktuellen Informationen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß DSCD erfasst und gemeldet werden müssen. Es ist sinnvoll, Überschneidungen mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens frühzeitig zu identifizieren und die relevanten Risiken, Daten und KPIs einmalig für die einzelnen Anforderungen zu erfassen.
Diese Synergien gelten auch für Unternehmen, die bereits Jahresberichte gemäß dem LkSG erstellen. Die nach dem LkSG erstellten Berichte enthalten bereits detaillierte Informationen zu den Risiken für Menschenrechte und Umwelt sowie zu den Maßnahmen zu deren Minimierung. Es steht außer Frage, dass Unternehmen diese Informationen als Grundlage nutzen sollten, um die künftigen erweiterten und tiefergehenden Berichtspflichten des LkSG zu erfüllen. Dies kann beispielsweise durch eine Erweiterung ihrer Datenerfassungssysteme erreicht werden, um zusätzliche, für die CDSDD relevante Datenpunkte zu erfassen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen dazu, ein Beschwerdesystem einzurichten, das es betroffenen Personen ermöglicht, ihre Beschwerden innerhalb der Lieferkette vorzubringen. Die DSCD erweitert die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren, indem sie ausdrücklich die umfassende Einbeziehung aller Interessengruppen bei der Gestaltung des Beschwerdeverfahrens fordert. Dieses Kriterium, das im Rahmen des LkSG vor allem im Zusammenhang mit der Wirksamkeitsprüfung berücksichtigt wird, bedeutet, dass nicht nur direkte Beschäftigte und Lieferanten, sondern auch andere betroffene Gruppen, wie die lokale Bevölkerung vor Ort oder Nichtregierungsorganisationen, aktiv an der Gestaltung beteiligt werden müssen.
Daher können sich die betroffenen Unternehmen auch hier auf ihren etablierten Beschwerdemechanismus stützen, der im Hinblick auf die relevanten Interessengruppen auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollte. Infolgedessen ist es denkbar, dass beispielsweise zusätzliche Kommunikationskanäle geschaffen werden, um die neu identifizierten Interessengruppen effektiv in den Prozess einzubeziehen.
Neben zugänglichen Kanälen zur Meldung von Vorfällen verlangt die CDSD auch die Festlegung von Abhilfemaßnahmen, um bestehende Verstöße zu beheben und künftige Vorfälle zu verhindern. Da dies auch im LkSG vorgesehen ist, haben viele Unternehmen bereits individuelle Präventions- und Abhilfemaßnahmen definiert und somit Konzepte zur Beseitigung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen entwickelt. Diese Systeme umfassen in der Regel standardisierte Prozesse zur Entwicklung und Umsetzung von Aktionsplänen sowie zur Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise im Rahmen des LkSG Präventionsschulungen für seine Lieferanten entwickelt hat, um Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechte zu vermeiden, kann es diese Programme auch nutzen, um die Anforderungen des CSDDD zu erfüllen und sie auf weitere Lieferanten auszuweiten.
Kontrollsysteme und Governance-Strukturen bilden den Kern einer ganzheitlichen Compliance in der Lieferkette und sind daher ein wichtiger Bestandteil sowohl des LkSG als auch des DSCD. Auch in diesem Fall können Unternehmen bestehende Systeme übernehmen und weiter ausbauen, um die erweiterten Verpflichtungen der Richtlinie zu überwachen. So können sie beispielsweise die Zuständigkeiten der internen Kontrollgremien, die sich bisher hauptsächlich auf die Überwachung von Menschenrechtsrisiken konzentrierten, erweitern, damit diese den umfassenden Katalog an Umweltaspekten berücksichtigen.
Unternehmen profitieren von zusätzlichen Synergieeffekten, wenn sie die Audits und Überprüfungen, die bereits im Rahmen der Umsetzung des LkSG durchgeführt werden, optimieren. Unter anderem ist es ratsam, die Auditprotokolle anzupassen und sicherzustellen, dass die Audits umfassender und detaillierter gestaltet werden, um sowohl soziale als auch ökologische Risiken abzudecken.
Ein Blick auf die Praxis zeigt, dass es zahlreiche Ansätze gibt, um Synergiepotenziale zu nutzen und die erweiterten Verpflichtungen des LkSG effektiv an bestehende Prozesse und Strukturen anzupassen. So haben Unternehmen, die sich am LkSG orientieren, viele der Anforderungen bereits operativ umgesetzt und können sich als Vorreiter auf dem europäischen Markt positionieren.
In Zukunft werden viele Unternehmen aufgrund der Ausweitung der Sorgfaltspflichten die potenziellen Risiken in der Lieferkette ihrer Partner und Lieferanten sehr genau unter die Lupe nehmen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um etwaige Abweichungen bei den Berichtspflichten des LkSG, der CSRD und der CSDDD zu klären, um eine einheitliche Nutzung der Daten zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Die Software von Relatico kann ein wertvolles Hilfsmittel sein, um Unternehmen dabei zu unterstützen, die komplexen Anforderungen der CSDDD, des LkSG und der CSRD zu bewältigen. Sie kann dazu beitragen, die Datenerfassung zu zentralisieren, Risikomanagementprozesse zu optimieren und die Erstellung umfassender Berichte zu erleichtern. Die Funktionen von Relatico können Unternehmen dabei unterstützen, ihre Lieferketten zu kartieren, Risiken zu identifizieren und zu bewerten, Sorgfaltspflichten umzusetzen und die erforderlichen Berichte zu erstellen, um die verschiedenen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Durch die Bereitstellung einer einheitlichen Plattform für das Nachhaltigkeits- und Compliance-Management in der Lieferkette kann Relatico Unternehmen dabei unterstützen, Synergien zwischen den verschiedenen Vorschriften zu nutzen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Konsistenz und Genauigkeit der Berichterstattung im Rahmen der verschiedenen Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.
Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich strategischer Übernahmen, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus leitet Bernd sein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und ist an weltweiten Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.