
Viele Unternehmen, Verbände und Berater bezeichnen das Lieferkettengesetz (LkSG) häufig als bürokratisches Monster. Der Gesetzgeber hat jedoch die Notwendigkeit dieses Gesetzes erkannt. Zudem interessiert sich nicht nur der Gesetzgeber für das Gesetz, sondern auch viele Unternehmen.
Bis November 2023 haben 73 Unternehmen eine Erklärung zur Unterstützung des Gesetzes zur Sorgfaltspflicht sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene unterzeichnet.
Zu den Unterzeichnern zählen sowohl globale Konzerne als auch mittelständische Familienunternehmen. Die Unterzeichner betrachten das deutsche LkSG als Wegbereiter für eine „anspruchsvolle europäische Regelung“.
Es handelt sich um die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit (DDDSC), die Unternehmen ab 2025 umsetzen müssen.
Insbesondere im KMU-Sektor werden nachhaltige Beschaffung und vor allem das LkSG allzu oft lediglich als reine Compliance-Aufgabe betrachtet. Dem Gesetzgeber geht es jedoch darum, dass die Vorgaben des LkSG in die alltäglichen Unternehmensabläufe einfließen.
Erst wenn das LkSG im Unternehmen gelebt wird, werden sich viele Fragen von selbst beantworten, und die Einhaltung des LkSG wird zur Selbstverständlichkeit.
Befindet sich der LkSG jedoch außerhalb des Unternehmens, beispielsweise in der Compliance-Abteilung oder im Qualitätsmanagement, kann das Projekt schnell zu einer Qual für alle Beteiligten werden, einschließlich Kunden und Lieferanten.
Alle Unterzeichner dieser Erklärung sind äußerst erfolgreiche Unternehmen, die die Chancen erkannt haben, die Transparenz in der Lieferkette und eine nachhaltige Beschaffung bieten.
Mit der CSDD werden diese Unternehmen einen noch größeren Vorteil haben, da sich die europäischen Vorschriften im Wesentlichen auf das LkSG stützen. Mit anderen Worten: Die für das LkSG entwickelten Verfahren und Inhalte lassen sich an die europäischen Anforderungen anpassen und für diese nutzen.
Angesichts der Komplexität und der Chancen, die das Lieferkettengesetz (LkSG) und die bevorstehende Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit (CSDDD) bieten, ist klar, dass die Einhaltung der Vorschriften ausgefeilte Instrumente erfordert.
Die Software Relaticos SRM wurde entwickelt, um diese Prozesse in Ihrem Unternehmen zu vereinfachen und zu integrieren, sodass die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu einem nahtlosen Bestandteil des Tagesgeschäfts wird und nicht länger eine lästige Aufgabe darstellt.
Dank seiner Fähigkeit, die Transparenz in der Lieferkette zu verbessern und eine nachhaltige Beschaffung zu erleichtern, erweist sich Relaticos SRM als Partner für Unternehmen, die regulatorische Herausforderungen in Wettbewerbsvorteile umwandeln möchten.
Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich strategischer Übernahmen, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus leitet Bernd sein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und ist an weltweiten Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.