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Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit (DDDS)

Veröffentlicht am:
19/3/2024
Aktualisiert am:
25/1/2025
5 Minuten Lesezeit
Verfasst von: 
Bernd Neufert

Experte für strategische Beschaffung

Die Europäische Union führt eine neue Nachhaltigkeitsvorschrift ein: die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit (DDDSC). Alles, was Sie wissen müssen

Der heutige Tag markiert einen entscheidenden Meilenstein im Engagement der Europäischen Union für Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung. Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Konsens über die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit (DCSD) erzielt, die einen neuen Maßstab für unternehmerisches Handeln in der gesamten Union setzt. Diese Einigung schafft einen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, nachhaltige Praktiken und Sorgfaltspflichten in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren.

Ein Meilenstein für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen

Heidi Hautala, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Vorsitzende der Arbeitsgruppe für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln (RBC wg) des Europäischen Parlaments, erklärt:

„Die Begünstigten der CDSD werden die Millionen von Menschen sein, die von moderner Sklaverei betroffen sind, sowie andere Opfer von Vernachlässigung und Missbrauch durch Unternehmen. Auch die verantwortlichen Unternehmen werden von gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren, und es wird ein stärkeres Engagement der Unternehmen im Kampf gegen den Klimawandel geben.“

Nach langwierigen Verhandlungen und Kompromissen haben die EU-Mitgliedstaaten den Wortlaut der CDSD fertiggestellt. Diese Einigung stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung ihrer formellen Verabschiedung und Umsetzung dar.

Wesentliche Änderungen in der Richtlinie

Geltungsbereich:

  • Die Richtlinie gilt nun sowohl für Unternehmen aus der EU als auch für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die mindestens 1.000 Mitarbeiter beschäftigen; zuvor lag die Schwelle bei 500.
  • Unternehmen in der EU müssen einen Gesamtnettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen, gegenüber bisher 150 Millionen Euro.
  • Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen innerhalb der Union einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen.
  • Der Schwerpunkt auf Hochrisikosektoren wurde im Kompromiss nicht berücksichtigt.

Zeitplan für die Umsetzung:

  • Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro haben drei Jahre Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen.
  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 900 Millionen Euro haben vier Jahre Zeit, sich anzupassen.
  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro haben fünf Jahre Zeit für die Umsetzung.

Diese Richtlinie betrifft nun etwa 5.400 europäische Unternehmen, wodurch der ursprüngliche Anwendungsbereich um fast 70 % auf 0,05 % aller Unternehmen deutlich eingeschränkt wird. Trotz dieser erheblichen Anpassung wird erwartet, dass die Richtlinie einen weitreichenderen Einfluss ausüben und über einen „Trickle-down-Effekt“ auch kleinere Unternehmen betreffen wird.

Vorteile für Unternehmen

Trotz der damit verbundenen Herausforderungen und Verpflichtungen bietet die CDSD Unternehmen zahlreiche Vorteile – von der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und dem Schutz des Rufs bis hin zur Verbesserung der langfristigen Nachhaltigkeit, der Risikominderung und der Widerstandsfähigkeit.

Der nächste Schritt für die CDSD ist die Vorlage zur Abstimmung im Europäischen Parlament, die voraussichtlich Mitte April stattfinden wird.

Fazit

Die CDSD ist ein Beleg für die kontinuierlichen Bemühungen der EU, nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken zu fördern. Durch die Festlegung strenger Standards für die Sorgfaltspflicht und Nachhaltigkeit zielt die Richtlinie nicht nur darauf ab, die Rechte und das Wohlergehen der von unternehmerischen Aktivitäten betroffenen Menschen zu schützen, sondern auch ein nachhaltigeres, widerstandsfähigeres und gerechteres Geschäftsumfeld zu fördern. Im Vorfeld ihrer Verabschiedung und Umsetzung stellt die CDSD einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft für alle dar.

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategische Beschaffung

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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich strategischer Übernahmen, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus leitet Bernd sein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und ist an weltweiten Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.