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Was ist die EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR 2017/745): Was Hersteller wissen müssen

Veröffentlicht am:
9/8/2024
Aktualisiert am:
9/8/2024
5 Minuten Lesezeit
Verfasst von: 
Bernd Neufert

Experte für strategische Beschaffung

Verstehen Sie die wichtigsten Aspekte der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) und erfahren Sie, wie Hersteller die Konformität sicherstellen können. Informieren Sie sich über die neuen Anforderungen, die Konformitätsbewertung und die Bedeutung eines raschen Handelns, um den Marktzugang zu gewährleisten. Entdecken Sie, wie Relatico Sie auf Ihrem Weg zur MDR-Konformität unterstützen kann.

Die Medizinprodukteverordnung der Europäischen Union (MDR 2017/745), die am 26. Mai 2021 in Kraft getreten ist, stellt eine umfassende Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte dar.

Die MDR wurde entwickelt, um den technologischen Fortschritten bei Medizinprodukten Rechnung zu tragen und ein höheres Maß an Sicherheit und Leistung zu gewährleisten. Sie ersetzt die bisherige Medizinprodukte-Richtlinie (MDD) 93/42/EWG sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMDD) 90/385/EWG. Da die Hersteller bestrebt sind, die strengen Anforderungen der MDR zu erfüllen, ist es unerlässlich, deren Kernkomponenten und die Wege zur Einhaltung der Vorschriften zu verstehen, um weiterhin Zugang zum europäischen Markt zu haben.

Wesentliche Änderungen gemäß der MDR 2017/745

Die MDR führt im Vergleich zu den früheren Richtlinien mehrere wesentliche Änderungen ein, wobei der Schwerpunkt auf Patientensicherheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit liegt. Zu den einschneidendsten Änderungen zählen:

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Einstufungsregeln: Die MDR erweitert die Definition von Medizinprodukten, die nun auch Produkte ohne medizinischen Zweck umfasst, wie beispielsweise kosmetische Implantate und Kontaktlinsen. Die Verordnung überarbeitet zudem die Einstufungsregeln, was bei vielen Produkten zu einer höheren Risikoeinstufung führen kann, was wiederum strengere Konformitätsbewertungen erforderlich macht.
  2. Strengere Anforderungen an die klinische Bewertung: Klinische Studien müssen nun fundiert sein und die Anwendung in der Praxis widerspiegeln, wobei strengere Anforderungen an die klinische Bewertung gelten, insbesondere für Produkte mit höherem Risiko. Die Hersteller müssen zudem eine kontinuierliche klinische Nachmarktüberwachung (PMCF) durchführen, um die Leistung und Sicherheit des Produkts zu überwachen.
  3. System zur eindeutigen Identifizierung von Medizinprodukten (UDI): Die MDR schreibt ein System zur eindeutigen Identifizierung von Medizinprodukten (UDI) vor, um die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern. Jedes Produkt erhält eine eindeutige Kennung, die in EUDAMED (der europäischen Datenbank für Medizinprodukte) registriert wird, wodurch die Nachverfolgung der Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg erleichtert wird.
  4. Transparenz durch EUDAMED: Die MDR legt großen Wert auf Transparenz und schreibt vor, dass detaillierte Produktinformationen über die EUDAMED-Datenbank verfügbar sein müssen. Dazu gehören Daten zu klinischen Studien, Überwachungsberichten und zur Rückverfolgbarkeit der Produkte, die sowohl für die Aufsichtsbehörden als auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
  5. Verstärkte Überwachung und Nachmarktüberwachung: Die Vorschriften verlangen einen proaktiveren Ansatz bei der Nachmarktüberwachung (PMA), weshalb die Hersteller Systeme einrichten müssen, um die Funktionsweise der Produkte kontinuierlich zu überwachen und etwaige Vorfälle oder Korrekturmaßnahmen zu melden.

Der Prozess zur Einhaltung der MDR-Vorschriften

Um die Konformität mit der MDR zu gewährleisten, müssen sich die Hersteller je nach Klassifizierung ihrer Produkte einer Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle unterziehen. In der Regel umfasst das Verfahren folgende Schritte:

  1. Antrag auf Konformitätsbewertung: Die Hersteller müssen einen Antrag bei einer benannten Stelle einreichen, die die technischen Unterlagen des Produkts, die Risikoeinstufung und die klinischen Prüfungen prüft. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Produkt die Anforderungen der MDR erfüllt.
  2. Klinische Bewertung und Post-Market-Surveillance (PMS): Eine umfassende klinische Bewertung ist obligatorisch, wobei fortlaufende PMS-Maßnahmen erforderlich sind, um Daten aus der Praxis zu erheben. Die Ergebnisse dieser Bewertungen müssen dokumentiert und im Rahmen der Konformitätsbewertung vorgelegt werden.
  3. Strukturierter Dialog: Vor der Einreichung eines formellen MDR-Antrags können Hersteller einen strukturierten Dialog mit einer benannten Stelle aufnehmen, um verfahrensrechtliche und regulatorische Aspekte zu klären, was zur Beschleunigung des Einreichungsprozesses beiträgt.
  4. Kennzeichnung und UDI-Konformität: Die Produkte müssen gemäß den Richtlinien der MDR ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, einschließlich der Zuweisung einer UDI. Dies gewährleistet eine korrekte Identifizierung und Rückverfolgbarkeit auf dem gesamten EU-Markt.
  5. EUDAMED-Registrierung: Die Hersteller müssen ihre Produkte in der EUDAMED-Datenbank registrieren und dabei detaillierte Angaben zum Produkt, zu dessen klinischer Bewertung sowie zu den Überwachungsmaßnahmen nach dem Inverkehrbringen machen.

Zeitplan und Übergangsfristen

Die MDR trat offiziell am 26. Mai 2021 in Kraft, wobei die Übergangsfrist für Produkte, die zuvor gemäß der MDD und der AIMDD zugelassen wurden, bis zum 31. Dezember 2028 verlängert wurde. Diese Verlängerung gibt den Herstellern mehr Zeit, die MDR-Zertifizierung zu erlangen, insbesondere für Produkte, die bereits auf dem Markt sind. Trotz der Fristverlängerung wird den Herstellern jedoch dringend empfohlen, den Zertifizierungsprozess so bald wie möglich einzuleiten, um Unterbrechungen beim Marktzugang zu vermeiden.

Die Bedeutung frühzeitiger Maßnahmen

Angesichts der Komplexität der MDR und der Möglichkeit, dass sich die Bearbeitungsfristen verlängern, ist es von entscheidender Bedeutung, umgehend zu handeln. TÜV SÜD, eine der ersten Organisationen, die als benannte Stelle gemäß der MDR benannt wurde, rät den Herstellern, bereits jetzt mit der Umsetzung der Konformitätsanforderungen zu beginnen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle kann dazu beitragen, mögliche Probleme zu erkennen und den Zertifizierungsprozess zu beschleunigen, wodurch sichergestellt wird, dass die Produkte ohne Unterbrechung auf dem Markt verbleiben.

Fazit

Die MDR 2017/745 ist eine umfassende Verordnung, die darauf abzielt, die Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten auf dem EU-Markt zu gewährleisten. Auch wenn die Umstellung auf die neuen Anforderungen eine Herausforderung darstellen kann, können proaktive Planung und die Zusammenarbeit mit benannten Stellen wie TÜV SÜD den Herstellern dabei helfen, die Komplexität der Konformitätsanforderungen zu meistern. Indem sie die wichtigsten Änderungen verstehen und den Zertifizierungsprozess frühzeitig einleiten, können Hersteller weiterhin sichere und innovative Medizinprodukte auf den europäischen Markt bringen.

Relatico

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategische Beschaffung

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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich strategischer Übernahmen, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus leitet Bernd sein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und ist an weltweiten Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.