
Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten zeigt das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) erste Auswirkungen, während die EU bereits offiziell ihre eigenen Rechtsvorschriften zur Lieferkette verabschiedet hat. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
Positive Bewertung durch das BAFA In einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das erste Jahr der Geltungsdauer des LkSG positiv bewertet. Nach Angaben des BAFA:
Die EU verabschiedet die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit Am 24. Mai 2024 hat die EU nach umfangreichen Verhandlungen offiziell ihre eigene Gesetzgebung zur Lieferkette verabschiedet. Die wichtigsten Punkte sind:
Sowohl das LkSG als auch die neue EU-Richtlinie unterstreichen die zunehmende Bedeutung einer proaktiven Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für in Europa tätige Unternehmen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sich über diese sich rasch weiterentwickelnden Regelungen auf dem Laufenden zu halten.
Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus führt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.