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Neueste Entwicklungen bei den Supply-Chain-Gesetzen in Deutschland und der EU – schnell!

Veröffentlicht am:
4/6/2024
Aktualisiert am:
25/1/2025
5 Minuten Lesezeit
Verfasst von: 
Bernd Neufert

Experte für strategischen Einkauf

Die neuesten Informationen zur LkSG, zum CSDDD und die aktuellsten Entwicklungen zur EU-Gesetzgebung im Bereich der Lieferkette.

Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten zeigt das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) erste Auswirkungen, während die EU bereits offiziell ihre eigenen Rechtsvorschriften zur Lieferkette verabschiedet hat. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

LkSG Ein Jahr später:

Positive Bewertung durch das BAFA In einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das erste Jahr der Geltungsdauer des LkSG positiv bewertet. Nach Angaben des BAFA:

  • Viele betroffene Unternehmen setzen die Anforderungen des LkSG erfolgreich um und tragen so zur Verbesserung der Menschenrechte in den globalen Lieferketten bei.
  • Unternehmen widmen ihren Lieferketten zunehmend mehr Aufmerksamkeit und identifizieren und mindern damit verbundene Menschenrechts- und Umweltrisiken.
  • Die BAFA führte im Jahr 2023 486 Kontrollen durch, wobei der Schwerpunkt auf Branchen wie der Automobil-, Chemie-, Pharma- und Textilindustrie lag. Bislang wurden noch keine offiziellen Sanktionen verhängt.
  • Die BAFA forderte die Unternehmen auf, die Verpflichtungen aus dem LkSG nicht unzulässig durch vertragliche Garantien auf ihre Lieferanten abzuwälzen.

Schwerpunkte für 2024:

  • Die BAFA wird Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern hinsichtlich der Einhaltung des LkSG zunehmend überwachen, da diese ab dem 1. Januar 2024 dem Gesetz unterliegen.
  • Bei größeren Unternehmen (mit mehr als 3.000 Mitarbeitern) wird die BAFA verstärkt auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Risikoanalyse achten.
  • Das Ziel der BAFA ist es, einen kooperativen Ansatz beizubehalten, der den Unternehmen Flexibilität ermöglicht und gleichzeitig die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verbessert.

Die EU verabschiedet die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit Am 24. Mai 2024 hat die EU nach umfangreichen Verhandlungen offiziell ihre eigene Gesetzgebung zur Lieferkette verabschiedet. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Dies gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro (höhere Grenzwerte für die anfängliche Übergangsphase).
  • Ermöglicht EU-weite Klagen gegen Unternehmen, die von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit in Lieferketten profitieren.
  • Fordert, dass Unternehmen Pläne zur Eindämmung des Klimawandels entwickeln.
  • Es geht in bestimmten Punkten über das deutsche LkSG hinaus, wurde jedoch im Laufe der Verhandlungen abgeschwächt.

Sowohl das LkSG als auch die neue EU-Richtlinie unterstreichen die zunehmende Bedeutung einer proaktiven Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für in Europa tätige Unternehmen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sich über diese sich rasch weiterentwickelnden Regelungen auf dem Laufenden zu halten.

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategischen Einkauf

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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus führt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.