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Was ist die CSRD: Nachhaltigkeitsberichte im Detail

Veröffentlicht am:
7/8/2024
Aktualisiert am:
9/8/2024
5 Minuten Lesezeit
Verfasst von: 
Bernd Neufert

Experte für strategische Beschaffung

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verpflichtet europäische Unternehmen zur Erstellung umfassender Nachhaltigkeitsberichte und erweitert ihren Anwendungsbereich auf KMU. Die Unternehmen müssen sowohl über ökologische und soziale Auswirkungen als auch über finanzielle Risiken berichten, wobei sie die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) befolgen und das iXBRL-Format verwenden müssen.

Was ist die CSRD?

Die CSRD erweitert die derzeitige Richtlinie über nichtfinanzielle Informationen (NFRD) und führt strengere Berichtspflichten ein. Sie betrifft nicht nur große börsennotierte Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ab dem Berichtsjahr 2025 müssen große, nicht börsennotierte Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder mindestens 250 Mitarbeiter. Ab 2026 gilt die Berichtspflicht auch für KMU mit einer Bilanzsumme von 450.000 Euro, einem Nettoumsatz von 900.000 Euro oder mehr als 10 Beschäftigten.

Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl über die wesentlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft („Auswirkungswesentlichkeit“) als auch über finanzielle Risiken und Chancen („finanzielle Wesentlichkeit“) berichten. Das bedeutet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Informationen berücksichtigt werden müssen, um ein umfassendes Bild der Unternehmensergebnisse zu vermitteln.

Europäische Standards für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten (ESRS)

Die Berichterstattung gemäß der Richtlinie erfolgt in Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die von der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) erarbeitet wurden. Diese Standards umfassen 826 obligatorische und 257 optionale Angaben, die verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit detailliert beschreiben. Es gibt drei Leitlinienentwürfe, die Unternehmen dabei helfen sollen, die Anforderungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsbeurteilung und der Berichterstattung zu erfüllen.

Berichte im iXBRL-Format

Die CSRD schreibt vor, dass die Berichte im iXBRL-Format (Inline eXtensible Business Reporting Language) vorgelegt werden müssen. Dieses Format kombiniert für Menschen lesbares HTML mit maschinenlesbaren Tags, die den Zahlen und Angaben eine Bedeutung zuweisen. Damit sollen die Vergleichbarkeit und Kohärenz der Daten verbessert und deren Analyse erleichtert werden.

Prüfungsanforderung

Die Nachhaltigkeitsberichte werden künftig Bestandteil des Lageberichts sein und unterliegen somit einer externen Prüfung. Derzeit ist eine Prüfung mit eingeschränkter Sicherheit vorgeschrieben, ab 2028 wird eine Prüfung mit angemessener Sicherheit verpflichtend sein. Diese Prüfungen stellen sicher, dass die offengelegten Informationen den Anforderungen der CDSC und des ESRS entsprechen und dass der Prozess zur Festlegung der offengelegten Informationen ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

5 Schritte zu einer erfolgreichen Bewerbung

  1. Frühzeitige Planung und Kommunikation: Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten in die Unternehmensstrategie integrieren und das Mandat der Unternehmensleitung sichern. Alle Interessengruppen über die Anforderungen der CSRD und den Zeitplan für die Umsetzung informieren.
  2. Analyse der internen Ausgangslage: Ermittlung der bestehenden Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit und Bewertung der aktuellen Unternehmensrichtlinien und -standards.
  3. Umweltanalyse: Analysieren Sie die Interessengruppen, Wettbewerber und die Wertschöpfungskette, um relevante Nachhaltigkeitsprobleme zu identifizieren und gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen.
  4. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Führen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß dem ESRS durch, um die für Ihren Bericht relevanten Themen zu identifizieren und zu bewerten.
  5. Datenerhebung und Berichterstellung: Erheben Sie qualitative und quantitative Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Stellen Sie sicher, dass der Bericht in das iXBRL-Format konvertiert und einer Prüfung unterzogen wird.

Fazit

Die CSRD bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsbilanz zu verbessern und sich für die Zukunft zu positionieren. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Vorbereitung sind entscheidend, um die Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen der neuen Berichtspflichten zu profitieren. Durch die Umsetzung der CSRD können Unternehmen die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen und so zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen.

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategische Beschaffung

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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich strategischer Übernahmen, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus leitet Bernd sein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und ist an weltweiten Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.