
Die CSRD erweitert die derzeitige Richtlinie über nichtfinanzielle Informationen (NFRD) und führt strengere Berichtspflichten ein. Sie betrifft nicht nur große börsennotierte Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ab dem Berichtsjahr 2025 müssen große, nicht börsennotierte Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder mindestens 250 Mitarbeiter. Ab 2026 gilt die Berichtspflicht auch für KMU mit einer Bilanzsumme von 450.000 Euro, einem Nettoumsatz von 900.000 Euro oder mehr als 10 Beschäftigten.
Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl über die wesentlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft („Auswirkungswesentlichkeit“) als auch über finanzielle Risiken und Chancen („finanzielle Wesentlichkeit“) berichten. Das bedeutet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Informationen berücksichtigt werden müssen, um ein umfassendes Bild der Unternehmensergebnisse zu vermitteln.
Die Berichterstattung gemäß der Richtlinie erfolgt in Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die von der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) erarbeitet wurden. Diese Standards umfassen 826 obligatorische und 257 optionale Angaben, die verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit detailliert beschreiben. Es gibt drei Leitlinienentwürfe, die Unternehmen dabei helfen sollen, die Anforderungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsbeurteilung und der Berichterstattung zu erfüllen.
Die CSRD schreibt vor, dass die Berichte im iXBRL-Format (Inline eXtensible Business Reporting Language) vorgelegt werden müssen. Dieses Format kombiniert für Menschen lesbares HTML mit maschinenlesbaren Tags, die den Zahlen und Angaben eine Bedeutung zuweisen. Damit sollen die Vergleichbarkeit und Kohärenz der Daten verbessert und deren Analyse erleichtert werden.
Die Nachhaltigkeitsberichte werden künftig Bestandteil des Lageberichts sein und unterliegen somit einer externen Prüfung. Derzeit ist eine Prüfung mit eingeschränkter Sicherheit vorgeschrieben, ab 2028 wird eine Prüfung mit angemessener Sicherheit verpflichtend sein. Diese Prüfungen stellen sicher, dass die offengelegten Informationen den Anforderungen der CDSC und des ESRS entsprechen und dass der Prozess zur Festlegung der offengelegten Informationen ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die CSRD bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsbilanz zu verbessern und sich für die Zukunft zu positionieren. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Vorbereitung sind entscheidend, um die Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen der neuen Berichtspflichten zu profitieren. Durch die Umsetzung der CSRD können Unternehmen die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen und so zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen.
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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich strategischer Übernahmen, die er während seiner Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours gesammelt hat. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet gemeinsam mit dem Team von relatico an der Entwicklung praxisorientierter Softwarelösungen. Darüber hinaus leitet Bernd sein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und ist an weltweiten Projekten im Bereich Lieferketten beteiligt.