Das Lieferkettengesetz, auch bekannt als Sorgfaltspflichtgesetz, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Verantwortung für Menschenrechte und Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Zu den Anforderungen des Gesetzes gehören:
5. Sorgfaltspflichtsplan: Die Unternehmen müssen einen Sorgfaltspflichtsplan entwickeln, der ihren Ansatz zur Identifizierung, Abschwächung und Bewältigung von Risiken in ihren Lieferketten umreißt. Der Plan sollte umfassend sein und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
6. Offenlegungspflichten: Die Unternehmen müssen Informationen über ihre Due-Diligence-Bemühungen und die Ergebnisse ihrer Überwachung und Berichterstattung veröffentlichen.
7. Sanktionen und Vollstreckung: Unternehmen, die sich nicht an das Lieferkettengesetz halten (compliance ), müssen mit Strafen rechnen, darunter Geldbußen von bis zu 2 Millionen Euro. Das Gesetz ermöglicht auch zivilrechtliche Haftungsansprüche von betroffenen Personen oder Organisationen.
Insgesamt soll das Lieferkettengesetz sicherstellen, dass Unternehmen die Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Lieferketten übernehmen und Maßnahmen ergreifen, um etwaige negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu beseitigen.