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Die Unterschiede von LkSG, CSDDD und CSRD: Ein Vergleich

Veröffentlicht am:
21/3/2024
Aktualisiert am:
8/4/2024
5 Minuten Lesedauer
Geschrieben von: 
Bernd Neufert

Experte für strategische Beschaffung

Erkunden Sie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen LkSG, CSDDD und CSRD in unserem neuesten Artikel. Verstehen Sie die Auswirkungen auf Lieferketten, Menschenrechte und Umweltschutz. Erfahren Sie, wie relatico.next compliance die Einhaltung dieser Vorschriften für effiziente und nachhaltige Geschäftsabläufe erleichtert.

In der sich entwickelnden Landschaft der globalen Unternehmensverantwortung hat das Streben nach nachhaltigen und ethischen Geschäftspraktiken zur Entwicklung mehrerer gesetzlicher Rahmenwerke geführt. Unter diesen sind das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen (CSDD) und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wegweisend für die Förderung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten. Dieser Artikel befasst sich mit den Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen diesen Richtlinien und gibt Einblicke in ihren Anwendungsbereich, ihre Berichtspflichten und ihre Grundprinzipien.

Jetzt, da die Umsetzung der CSDDD bestätigt ist, ist es wichtiger denn je, sich der Unterschiede zwischen den beiden Richtlinien bewusst zu sein.

Umfang und Anwendung:

Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG)

Das LkSG, das ab 2023 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern), in ihren Lieferketten die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu gewährleisten. Diese nationale Regelung unterstreicht das Engagement Deutschlands, die Verantwortlichkeit von Unternehmen über seine Grenzen hinaus zu fördern.

Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDD)

Die CSDD, eine Initiative der Europäischen Union, zielt darauf ab, die Grundsätze der Sorgfaltspflicht und der Rechenschaftspflicht auf alle Mitgliedstaaten auszuweiten. Zunächst zielt sie auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ab, wobei eine Ausweitung auf kleinere Unternehmen geplant ist, was auf einen schrittweisen Ansatz zur Inklusion hindeutet. Der Zeitplan für die Durchsetzung der Richtlinie deutet auf eine schrittweise Umsetzung hin, die mit größeren Unternehmen beginnt, bevor sie kaskadenartig auf mittelständische Unternehmen übergeht.

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die CSRD, die ab Januar 2025 für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und erheblichen finanziellen Schwellenwerten verpflichtend sein soll, konzentriert sich auf die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie führt strenge Berichtsstandards ein, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten in der EU zu verbessern. Insbesondere wird in der Richtlinie die Bedeutung der doppelten Wesentlichkeit hervorgehoben, d. h., es werden sowohl die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt als auch die umgekehrten Auswirkungen bewertet.

Berichtspflichten

Während das LkSG von den betroffenen Unternehmen verlangt, dass sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Jahresberichte vorlegen, fehlen in der CSDD derzeit spezifische Berichtsaufträge, die voraussichtlich durch die CSRD aufgegriffen werden. Die CSRD hingegen legt Inhalt und Format von Nachhaltigkeitsberichten fest, integriert sie in die Jahresfinanzberichte und unterwirft sie einer externen audits und der Genehmigung durch den Vorstand.

Grundlegende Prinzipien

Sowohl das LkSG als auch die CSDD konzentrieren sich auf die Wahrung der Menschenrechte und der Umweltintegrität innerhalb der Lieferketten und verlangen von den Unternehmen eine proaktive Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern. Die CSRD hingegen ist der Berichterstattung gewidmet und zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsdaten zu standardisieren und vergleichbar zu machen. Sie führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein, das Unternehmen hilft, relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren.

Überschneidende Themen und einzigartiger Fokus

Während das LkSG speziell auf Menschenrechtsfragen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung abzielt, dürfte die CSRD ähnliche Anliegen umfassen und sich somit erheblich mit dem LkSG überschneiden. Die CSRD ist zwar in erster Linie auf die Berichterstattung ausgerichtet, hat aber mit den beiden anderen Richtlinien Gemeinsamkeiten, was die Förderung der Transparenz in der Unternehmensführung und der sozialen Verantwortung betrifft.

Abbildung 1: Schwerpunkt der LkSG und CSDDD auf der Sorgfaltspflicht (Menschenrechte und Umweltschutz), der CSRD auf der Berichterstattung.

Leichte Implementierung und Wettbewerbsvorteil

Deutsche Unternehmen, die sich bereits auf das LkSG eingestellt haben, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, da sie bestehende Prozesse nutzen können, um die Anforderungen der CSDD und CSRD zu erfüllen. Diese Vorbereitungsarbeit verschafft ihnen nicht nur eine gute Position auf dem europäischen Markt, sondern unterstreicht auch den strategischen Nutzen einer frühzeitigen compliance mit sich entwickelnden regulatorischen Standards.

Fazit

Das LkSG, die CSDD und die CSRD stellen zusammengenommen einen bedeutenden Wandel hin zu ethischeren, nachhaltigeren und transparenteren Geschäftsabläufen dar. Obwohl sie gemeinsame Ziele verfolgen, spiegeln die Nuancen in ihrer Anwendung, ihrem Anwendungsbereich und ihren Berichterstattungspflichten einen vielschichtigen Ansatz zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen globaler Lieferketten wider. Da sich diese Richtlinien weiterentwickeln und überschneiden, sind Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der EU tätig sind, dazu angehalten, informiert und flexibel zu bleiben und ihre Praktiken so anzupassen, dass sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch eine Vorreiterrolle bei der unternehmerischen Nachhaltigkeit übernehmen.



Über relatico.next

relatico.next bietet praktische, wertorientierte Lösungen, die Unternehmen helfen, die Komplexität des LkSG zu bewältigen und ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern. Mit dem Fokus auf Dokumentationsautomatisierung, audit und Lieferant ermöglicht relatico.next Unternehmen eine effiziente Verwaltung von compliance und die Digitalisierung von Beschaffungs-, Qualitäts- und Regulierungsprozessen. Als Ihr strategischer Partner stellt relatico.next sicher, dass Ihr Unternehmen in der sich ständig verändernden Marktlandschaft die Nase vorn hat und compliance in einen Wettbewerbsvorteil verwandelt.

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategische Beschaffung

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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, geprägt durch seine Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet mit dem relatico-Team zusammen, um praktische Softwarelösungen zu entwickeln. Darüber hinaus betreibt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Supply-Chain-Projekten beteiligt.