Die Europäische Kommission plant, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die den Verkauf von Produkten wie Kaffee und Palmöl aus abgeholzten Gebieten in der EU verhindern soll, um ein Jahr zu verschieben. Diese Entscheidung folgt auf die weit verbreitete Kritik von Unternehmen und politischen Gruppen, die mehr Zeit für die Erfüllung der strengen Berichtspflichten fordern. Während Branchen wie die Bauwirtschaft die Verzögerung begrüßen, sehen Umweltorganisationen und einige EU-Gesetzgeber darin einen Rückschlag für den Klimaschutz und warnen vor negativen Folgen für die Entwaldung und die EU-Klimapolitik.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) baut auf der EU-Holzverordnung (EUTR) auf, die seit 2013 vorschreibt, dass europäische Unternehmen kein illegal gefälltes Holz auf den europäischen Markt bringen dürfen. Sie zielt darauf ab, die globale Entwaldung einzudämmen, indem sie die Ein- und Ausfuhr von Waren regelt, die mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen.
Die neue EU-Verordnung zur Entwaldung trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen die Unternehmen die Verordnung anwenden. Es gibt viele Überschneidungen mit der Lieferkettengesetz.
Grundsätzlich gelten Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, als betroffen:
Wenn mindestens zwei Kriterien nicht erfüllt sind, gilt das Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU). Außerdem wird unterschieden, ob Sie ein Händler oder ein Marktteilnehmer sind.
Marktteilnehmer: Ein Produkt wird zum ersten Mal auf den EU-Markt gebracht oder vom EU-Markt exportiert.
Händler: alle anderen Akteure der Lieferkette
Hinweis: Die EUDR gilt für alle Marktteilnehmer, einschließlich KMU
Für Nicht-KMU-Marktteilnehmer, Nicht-KMU-Händler und KMU-Händler beginnt die Anwendung am 31. Dezember 2024.
Für KMU-Marktteilnehmer beginnt die Anwendung am 30. Juni 2025.
Die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Zusammengefasst könnte dies bedeuten:
Verstöße können daher für die betroffenen Unternehmen und ihre Geschäftspartner nicht nur erhebliche finanzielle Folgen haben, sondern auch den Ruf schädigen.
Welche Produkte sind betroffen? In der aktuellen Fassung der EUDR sind die folgenden Produktgruppen aufgeführt:
Die einzelnen Produktgruppen werden nach den jeweiligen Produkten weiter spezifiziert.
Sie können diese in der Verordnung in Anhang I, Relevante Rohstoffe und relevante Produkte, gemäß Artikel 1 nachlesen. Die Klassifizierung nach Tarifnummern/Warencodes kann für einige hilfreich sein.
Insgesamt sind mehr als 800 Produkte in der Verordnung aufgeführt, darunter Autoreifen, Bücher und Möbel.
Dokumentation zusätzlich zur Risikoanalyse müssen die Unternehmen eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgeben, bevor sie das Produkt auf den Markt bringen.
Die Zollbehörden oder die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland prüfen compliance anhand dieser Unterlagen. Den genauen Inhalt der Sorgfaltspflichterklärung finden Sie in der Verordnung in Anhang II, Sorgfaltspflichterklärung.
Die Sorgfaltspflichterklärung muss mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
Nutzen Sie die Zeit! Es gibt erhebliche Überschneidungen zwischen dem deutschen und damit auch dem europäischen Lieferkettengesetz und der Deforestation-Verordnung. Mit einer guten Vorbereitung auf das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) können Sie auch das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) und die EU-Abholzungsverordnung relativ einfach angehen.
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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, geprägt durch seine Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet mit dem relatico-Team zusammen, um praktische Softwarelösungen zu entwickeln. Darüber hinaus betreibt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Supply-Chain-Projekten beteiligt.