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Neue Entwicklungen im deutschen und EU-Recht zur Lieferkette - schnell und einfach erklärt!

Die neuesten Informationen über das LkSG, die CSDDD und die aktuellen Updates über die EU-Gesetzgebung zur Lieferkette.
Geschrieben von: 
Bernd Neufert

Experte für strategische Beschaffung

4. Juni 2024
-
5 min Lesedauer

Nachdem das deutsche Gesetz über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) seit einem Jahr in Kraft ist, zeigt es seine Wirkung, während die EU nun offiziell ihre eigenen Rechtsvorschriften für die Lieferkette verabschiedet hat. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

LkSG nach einem Jahr:

Positive Bilanz des BAFA in einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023 zieht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine positive Bilanz des ersten Jahres nach Inkrafttreten des LkSG. Laut BAFA:

  • Viele verpflichtete Unternehmen setzen die Anforderungen des LkSG erfolgreich um und tragen so zur Verbesserung der Menschenrechte in globalen Lieferketten bei.
  • Die Unternehmen achten verstärkt auf ihre Lieferketten, um Menschenrechts- und Umweltrisiken zu erkennen und zu mindern.
  • Das BAFA führte im Jahr 2023 486 Kontrollen durch, die sich auf Branchen wie die Automobilindustrie, die chemische Industrie, die pharmazeutische Industrie und die Textilindustrie konzentrierten. Bisher wurden keine offiziellen Sanktionen verhängt.
  • Das BAFA warnte eindringlich davor, dass Unternehmen die LkSG-Pflichten durch vertragliche Zusicherungen unzulässigerweise auf Zulieferer abwälzen.

Die wichtigsten Punkte für 2024:

  • Das BAFA wird verstärkt Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten auf die LkSG-compliance überprüfen, da diese ab dem 1. Januar 2024 unter das Gesetz fallen.
  • Bei größeren Unternehmen (über 3.000 Beschäftigte) wird das BAFA mehr Wert auf die ordnungsgemäße Durchführung der Risikoanalyse legen.
  • Das BAFA strebt einen kooperativen Ansatz an, der den Unternehmen Flexibilität bietet und gleichzeitig die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette verbessert.

EU begrüßt die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)zum 24. Mai 2024 hat die EU nach langen Verhandlungen offiziell eine eigene Gesetzgebung zur Lieferkette verabschiedet. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro (höhere Schwellenwerte für die erste Übergangszeit).
  • Ermöglicht EU-basierte Klagen gegen Unternehmen, die von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder-/Zwangsarbeit in Lieferketten profitieren.
  • Verlangt von Unternehmen, Klimaschutzpläne zu entwickeln.
  • Geht in einigen Aspekten weiter als das deutsche LkSG, wurde aber während der Verhandlungen zurückgeschraubt.

Sowohl das LkSG als auch die neue EU-Richtlinie unterstreichen die zunehmende Bedeutung einer proaktiven Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für in Europa tätige Unternehmen. Für die Aufrechterhaltung von compliance ist es von entscheidender Bedeutung, über diese sich rasch entwickelnden Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

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Bernd Neufert
Bernd Neufert
Experte für strategische Beschaffung

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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, geprägt durch seine Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet mit dem relatico-Team zusammen, um praktische Softwarelösungen zu entwickeln. Darüber hinaus betreibt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Supply-Chain-Projekten beteiligt.