Die CSRD erweitert die bestehende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und führt strengere Berichtsanforderungen ein. Sie betrifft nicht nur große, börsennotierte Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ab dem Berichtsjahr 2025 müssen große, nicht börsennotierte Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder mindestens 250 Mitarbeiter. Ab 2026 gilt die Meldepflicht auch für KMU mit einer Bilanzsumme von 450.000 Euro, einem Nettoumsatz von 900.000 Euro oder mehr als 10 Beschäftigten.
Ein zentrales Element der CSRD ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Die Unternehmen müssen sowohl über die wesentlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft ("impact materiality") als auch über die finanziellen Risiken und Chancen ("financial materiality") berichten. Dies bedeutet, dass sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen berücksichtigt werden müssen, um ein vollständiges Bild der Leistung des Unternehmens zu vermitteln.
Die Berichterstattung im Rahmen der CSRD erfolgt gemäß den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden. Diese Standards umfassen 826 obligatorische Datenpunkte und 257 fakultative Angaben, die verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit abdecken. Es gibt drei Entwürfe von Leitlinien, die Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen an die Wesentlichkeitsbewertung und die Berichterstattung unterstützen sollen.
Die CSRD verlangt, dass die Berichte im iXBRL-Format (Inline eXtensible Business Reporting Language) eingereicht werden. Dieses Format kombiniert menschenlesbares HTML mit maschinenlesbaren Tags, die den Zahlen und Angaben eine Bedeutung zuweisen. Dies soll die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten verbessern und die Analyse erleichtern.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Teil des Lageberichts und damit Gegenstand einer externen audit. Derzeit ist eine begrenzte Sicherheit audit erforderlich, während ab 2028 eine angemessene Sicherheit audit obligatorisch sein wird. Diese audits stellt sicher, dass die Angaben mit der CSRD und den ESRS übereinstimmen und dass das Verfahren zur Ermittlung der berichteten Informationen ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die CSRD bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und sich für die Zukunft zu positionieren. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Vorbereitung sind entscheidend, um die Anforderungen zu erfüllen und die Vorteile der neuen Berichtspflichten zu nutzen. Durch die Umsetzung der CSRD können Unternehmen die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen und so zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen.
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Bernd verfügt über umfangreiche Erfahrung im strategischen Einkauf, geprägt durch seine Tätigkeit bei Eckes-Granini, Symrise und DuPont de Nemours. Derzeit konzentriert er sich auf nachhaltige Beschaffung und Lieferketten und arbeitet mit dem relatico-Team zusammen, um praktische Softwarelösungen zu entwickeln. Darüber hinaus betreibt Bernd seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und ist weltweit an Supply-Chain-Projekten beteiligt.